Seit über 10 Jahren engagieren wir uns in der Schweiz für Konzernverantwortung. Die wichtigste Etappe bisher war die Abstimmung über die Konzernverantwortungsinitiative , die am 29. November 2020 zur Abstimmung kam. Die Initiative wurde von einem breiten Komitee von Wirtschaftsvertreter:innen, Politiker:innen aller Couleur, Kirchenvertreter:innen und NGOs unterstützt und wurde von 50.7 % der Bevölkerung angenommen, scheiterte aber am Ständemehr.
Doch unser Einsatz für ein griffiges Konzernverantwortungsgesetz in der Schweiz geht weiter. Unsere aktuellen Ziele findest Du hier. Die vielen Etappen unseres Engagements kannst Du hier nachlesen:
Nachdem am 24. April bereits das EU-Parlament die neue europäische Konzernverantwortungsrichtlinie mit grosser Mehrheit angenommen hat, wird es auch vom Ministerrat final verabschiedet. Der Kompromiss wird von Vertreter:innen aller politischer Lager unterstützt. Die EU-Länder haben nun zwei Jahre Zeit, um die Richtlinie ins nationale Recht umzusetzen.
Von Mitte Januar bis Ende März 2024 zeigen wir den neuen Dokumentarfilm «Deep Rising» vor Tausenden Zuschauer:innen im ganzen Land. Der Film zeichnet nach, wie multinationale Konzerne aktuell dafür lobbyieren, bald auch am Meeresgrund wertvolle Metalle abbauen zu können – trotz dramatischen Auswirkungen auf ein einzigartiges Ökosystem. Auch verschiedene Schweizer Konzerne sind ins Geschäft involviert.
Die drei EU-Institutionen einigen sich wie erwartet Ende 2023 auf den Text des EU-Konzernverantwortungsgesetzes. Alle Konzerne in EU-Staaten sollen neu bei ihren Geschäften auf die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards achten und ihre CO2-Emissionen reduzieren.
Der ehemalige CSP-Nationalrat Karl Vogler (OW) kündigt im Tages-Anzeiger an, dass die Koalition für Konzernverantwortung eine neue Volksinitiative vorbereitet, weil das EU-Konzernverantwortungsgesetz unmittelbar vor der Verabschiedung steht und die Diskussion in der Schweiz nicht voran kommt. Die Schweiz dürfe nicht zum einzigen Land in Europa ohne Konzernverantwortung werden.
Eine Untersuchung im Auftrag der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats kommt zum Schluss, dass die Kommunikation von Bundesrätin Keller-Sutter im Abstimmungskampf über die Konzernverantwortungsinitiative «die Grenze zwischen Information und Kampagne überschritt» und damit einer «verhältnismässigen Kommunikation zuwiderlief». So sei beispielsweise departementsintern ein Kommunikationskonzept ausgearbeitet worden, das die Kommunikation der Departementsvorsteherin «ergänzend zur überparteilichen Allianz» der Initiativgegner ausrichtete.
Eine Studie beweist eindeutig, dass die Glencore Mine-Antapaccay in Peru für eine gewaltige Verschmutzung mit Schwermetallen verantwortlich ist. Doch leider streitet Glencore nach wie vor alle Verantwortung ab.
Nachdem im Dezember 2022 bereits der EU-Ministerrat seine Position zur EU-Konzernverantwortungsrichtlinie (CSDDD) fasste, stimmt nun auch das EU-Parlament deutlich zu. Während den Trilogverhandlungen werden nun noch letzte Differenzen zwischen den EU-Institutionen bereinigt.
Eine Recherche zeigt, dass das Nestlé-Beautyprodukt «Vital Proteins» Kollagen enthält, das bis zu Rinderfarmen zurückverfolgt werden kann, die auf illegal gerodetem Wald errichtet wurden.
Im Frühling 2023 führen wir eine Filmreihe mit dem Dokumentarfilm «The Illusion of Abundance» durch. Der Film begleitet drei Menschenrechtsaktivist:innen in ihrem Kampf gegen multinationale Konzerne. Die Veranstaltungen in zwanzig Schweizer Städten, von La Chaux-de-Fonds bis Chur, werden von fast 2’500 Zuschauer:innen besucht.
Nur ein Tag nach der Einreichung der Petition publiziert das Bundesamt für Justiz einen Bericht, der den Rückstand der Schweiz zur EU im Bereich Konzernverantwortung deutlich aufzeigt. Nichtsdestotrotz hält der Bundesrat sein Versprechen aus dem Abstimmungskampf nicht ein und setzt erneut auf eine Verzögerungstaktik: Statt einen Zeitplan für eine Vernehmlassungsvorlage vorzulegen, beschliesst er erstmals, ein weiteres Jahr zu warten und bestellt nur einen zusätzlichen Bericht beim zuständigen Bundesamt.
Die Petition übertrifft alle Erwartungen: Statt 100’000 können nach nur 100 Tagen 217’509 Unterschriften bei der Bundeskanzlei eingereicht werden. Dies zeigt wie stark die Bewegung für Konzernverantwortung in der Schweiz nach wie vor ist. Der Ball liegt nun bei Bundesrat und Parlament.
Tausende Engagierte im ganzen Land machen die ambitionierte Unterschriftensammlung für die Petition möglich: 500 Standaktionen werden von Freiwilligen organisiert und über 600’000 Flyer verteilt.
Ein Bericht der Gesellschaft für bedrohte Völker zeigt auf, wie die UBS zwei hochproblematische Agrarkonzerne in Brasilien mit Geld versorgte und dafür mutmasslich sogar die eigenen Nachhaltigkeitsrichtlinien abschwächen musste.
Nachdem die EU ihr Konzernverantwortungsgesetz präsentiert hat, muss nun auch die Schweiz einen Gesetzgebungsprozess starten, um nicht bald das einzige Land in Europa ohne Konzernverantwortung zu werden. Deshalb lanciert die Koalition für Konzernverantwortung eine Petition an Bundesrat und Parlament, in der wir sie auffordern, das Versprechen aus der Abstimmungskampagne einzuhalten und mit der EU mitzuziehen.
An einer gut besuchten Veranstaltungsreihe berichten die kolumbianische Anwältin Rosa María Mateus Parra und Samuel Arregoces, ein Vertreter der betroffenen Region La Guajira, über ihren jahrzehntelangen Kampf gegen die Glencore-Kohlemine «El Cerrejón» in Kolumbien.
Die EU-Kommission stellt ihren Entwurf für ein EU-weites Konzernverantwortungsgesetz (CSDDD) vor. Dieses sieht verbindliche Sorgfaltspflichten für Menschenrechte und Umweltstandards sowie Klimaschutzverpflichtungen vor und plant zur Durchsetzung sowohl Haftungsregeln als auch eine Aufsichtsbehörde mit Bussenkompetenz. Damit geht sie weiter als die Konzernverantwortungsinitiative.
Der Bundesrat beschliesst, trotz starkem Widerstand der Zivilgesellschaft , in der Umsetzungsverordnung zum Alibi-Gegenvorschlag nochmals neue Schlupflöcher: Die bereits sehr selektiven Sorgfaltspflichten, die nur in Bezug auf Kinderarbeit und Konfliktmineralien gelten, werden weiter eingeschränkt .
Nur ein halbes Jahr nach der Volksabstimmung in der Schweiz, verabschiedet Norwegen den «Transparency Act» und Deutschland das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Damit beschliessen zwei weitere Länder in Europa Konzernverantwortungsgesetze, während die Schweiz zunehmend alleine dasteht.
Die VOX-Analyse zur Abstimmung, die im Januar 2021 erscheint, zeigt: Das wichtigste Nein-Argument war, dass die Schweiz beim Thema Konzernverantwortung keinen «Alleingang» machen soll. Bundesrätin Karin Keller-Sutter hat in der Abstimmungskampagne unzählige Male versprochen, dass sie sich dafür einsetze, dass die Schweiz «international abgestimmt» vorgehe
Die breite Unterstützung für die Initiative ist beispiellos: Neben über 120 zivilgesellschaftlichen Organisationen, einem bürgerlichen Komitee, einem Wirtschaftskomitee und den Kirchen engagieren sich auch zehntausende Privatpersonen im ganzen Land: Sie hängen Fahnen auf, schreiben über 500’000 Postkarten oder engagieren sich in einem der 450 Lokalkomitees für die Initiative.
Ein Bürgerliches Komitee mit mehr als 500 Politiker:innen von EVP, BDP & CVP (heute «die Mitte»), GLP, EDU, FDP und SVP tritt an die Medien, um sich für die Konzernverantwortungsinitiative stark zu machen.
Im Abstimmungskampf kommen zahlreiche neue Fälle von Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung ans Tageslicht. So verpestet ein Holcim-Werk in Nigeria ein Dorf mit Zementstaub, Minderjährige schuften in einer Glencore-Mine in Bolivien und der undurchsichtige Konzern IXM lässt in Namibia unter problematischen Zuständen arsenhaltiges Kupfererz verarbeiten.
In der Sommersession 2020 findet die Einigungskonferenz statt – das Parlament muss sich auf einen Gegenvorschlag einigen. Um sich auch hier durchzusetzen, greift die Konzernlobby zu einem neuen Trick: Wie Medien berichten, werden kompromissbereite Bürgerliche durch Parlamentarier:innen auf Konzernlinie ausgewechselt. So dürfen die FDP-Nationalrätin Christa Markwalder und der SVP-Nationalrat Hans-Ueli Vogt nicht an der Einigungskonferenz teilnehmen – obwohl sie massgeblich am Kompromiss-Gegenvorschlag mitgearbeitet haben.
Der Nationalrat hält konsequent am griffigen Gegenvorschlag fest, der von verschiedenen Wirtschaftsakteuren unterstützt wird. Doch die Konzernverbände sorgen dafür, dass sich der Ständerat für den Alibi-Gegenvorschlag ausspricht.
Ständerat Ruedi Noser (FDP/ZH) beantragt in der Herbstsession 2019, die Debatte über den Gegenvorschlag zu verschieben, um nicht vor den nationalen Wahlen im Herbst 2019 Stellung nehmen zu müssen. Trotz 65’000 Protest-Unterschriften gegen dieses Manöver, folgt ihm der Ständerat.
Bundesrätin Keller-Sutter lanciert überraschend einen eigenen «Alibi-Gegenvorschlag», um den parlamentarischen Prozess für den griffigen Gegenvorschlag zu torpedieren und die Konzernverantwortungsinitiative zu bekämpfen.
Wie Radio SRF 2023 nachzeichnet, finden im Frühling 2019 intensive Kontakte zwischen den Konzernlobbyverbänden Economiesuisse und Swissholdings mit dem Departement der Justizministerin Karin Keller-Sutter statt. Die Lobbyverbände möchten den griffigen Gegenvorschlag vom Nationalrat um jeden Preis verhindern.
Der Nationalrat unterstützt den Kompromiss-Gegenvorschlag. Doch die Konzernlobby möchte Konzernverantwortung ganz verhindern und setzt sich im Ständerat mit Unwahrheiten durch.
Bereits im Sommer 2018 hängen 10’000 Unterstützer:innen schweizweit eine Fahne an den Balkon oder ans Fenster, um dem Parlament zu signalisieren, wie gross die Unterstützung für die Konzernverantwortungsinitiative in der Bevölkerung ist.
Die Rechtskommission des Nationalrates erarbeitet einen Gegenvorschlag. Federführend sind der Zürcher SVP-Nationalrat und Aktienrechts-Professor Hans-Ueli Vogt sowie der Obwaldner CSP-Nationalrat Karl Vogler .
Die Initiant:innen zeigen sich kompromissbereit und sichern trotz zahlreicher Abstriche den Rückzug der Initiative zu, falls der Gegenvorschlag im Parlament eine Mehrheit findet.
Der Bundesrat verabschiedet rund ein Jahr nach der Einreichung seine Botschaft: Er folgt der Konzernlobby und lehnt die Initiative ab – ohne Gegenvorschlag. Erst viel später wird der Bundesrat überraschend doch noch einen Gegenvorschlag erarbeiten, um den Kompromiss-Gegenvorschlag im Parlament abzuwürgen.
Das «Loi de Vigilance» verpflichtet grosse französische Konzerne dazu, die Menschenrechte einzuhalten und die Umwelt zu respektieren. Frankreich ist damit eines der ersten europäischen Länder, das ein Konzernverantwortungsgesetz einführt. Das Gesetz gilt ab mind. 5‘000 Angestellten und verpflichtet die Konzerne zu einer Sorgfaltsprüfungspflicht. Zudem können Betroffene zivilrechtliche Klagen einreichen, um Schadenersatz zu erlangen.
Weil das Parlament nicht bereit ist, die UNO-Leitprinzipien umzusetzen, lancieren über 60 Nichtregierungsorganisationen und Hilfswerke die Konzernverantwortungsinitiative. Diese fordert, dass Konzerne wie Glencore dafür geradestehen müssen, wenn sie Flüsse vergiften oder ganze Landstriche zerstören. Im Oktober 2016 wird die Initiative mit 120’000 gültigen Unterschriften eingereicht.
Der Nationalrat lehnt eine Motion seiner Aussenpolitischen Kommission, die eine gesetzliche Grundlage für Sorgfaltspflichten für Unternehmen verlangte, ab. Die Motion wird zuerst mit Stichentscheid des Präsidenten angenommen. Auf Drängen der Konzernlobby wird die Abstimmung kurz darauf wiederholt und im zweiten Anlauf abgelehnt. Was was passiert? Die Konzernlobby hat geschafft, in der Zwischenzeit genug Parlamentarier:innen unter Druck zu setzen, damit sie in der zweiten Abstimmung ihr Stimmverhalten ändern.
Nach der Verabschiedung der UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte lancieren rund 50 NGOs gemeinsam die Petition «Recht ohne Grenzen». Sie rufen die Politik dazu auf, verbindliche Sorgfaltspflichten für Konzerne mit Sitz in der Schweiz zu erlassen. Die Petition wird am 13. Juni 2012 mit 135’000 Unterschriften eingereicht.
2011 verabschiedet der UNO-Menschenrechtsrat einstimmig die UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Darin ist zum ersten Mal klar festgehalten: Grosskonzerne wie Glencore haben eine eigenständige Verantwortung zur Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards. Die Staaten sind in der Pflicht, sicherzustellen, dass die Konzerne mit Sitz auf ihrem Gebiet diese Verantwortung wahrnehmen und sind aufgerufen, die UNO-Leiprinzipien umzusetzen.
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