Unser Ziel

Ein griffiges Konzernverantwortungsgesetz – damit Konzerne Menschenrechte und Umweltstandards respektieren

Die Grossbank UBS finanziert umstrittene brasilianische Agrarkonzerne, der Genfer Reedereikonzern MSC lässt seine Schiffe unter katastrophalen Umständen verschrotten und der Nahrungsmittelriese Nestlé verkauft ein Produkt, das zur illegalen Abholzung von Regenwald beiträgt. Immer wieder verletzen Konzerne mit Sitz in der Schweiz die Menschenrechte und ignorieren minimale Umweltstandards. Ein griffiges Konzernverantwortungsgesetz verhindert, dass Konzerne weiterhin Menschenrechte verletzen oder die Umwelt zerstören.

Die drei Pfeiler eines griffigen Konzernverantwortungsgesetzes

1. Dank einer risikobasierten Sorgfaltsprüfungspflicht für Menschenrechte und Umweltschutz gemäss internationalen Standards müssten Konzerne wie Glencore dafür sorgen, dass ihre Tochterfirmen im Ausland keine Kinder beschäftigen oder dass giftiges Abwasser korrekt entsorgt wird, statt es einfach in den nächsten Fluss zu leiten.

2. Eine unabhängige Aufsichtsbehörde kontrolliert, ob Konzerne wie Glencore die Sorgfaltsprüfungspflicht einhalten. Bei Verstössen kann sie hohe Bussen aussprechen. Eine solche Aufsichtsbehörde gibt es bereits im Deutschen Lieferkettengesetz und ist auch in der EU-Konzernverantwortungsrichtlinie vorgesehen.

3. Betroffene sollen zudem die Möglichkeit erhalten, für erlittene Schäden von Glencore entschädigt zu werden. Dafür braucht es eine dem Schweizer Recht angepasste zivilrechtliche Haftung für menschenrechtliche oder umweltbezogene Schäden, die durch entsprechende Sorgfalt hätten verhindert werden können.

Die Schweiz ist bald das einzige Land in Europa ohne Konzernverantwortung

In vielen europäischen Ländern gibt es bereits Regeln, damit Konzerne Menschenrechte und internationale Umweltstandards auch bei Auslandgeschäften respektieren müssen. Auf EU-Ebene läuft zurzeit zudem ein Gesetzgebungsprozess für ein EU-weites Konzernverantwortungsgesetz. Es wird erwartet, dass dieses im Frühling 2024 in Kraft treten wird. Damit wird die Schweiz zum einzigen Land in Europa ohne Konzernverantwortung.

Diese Übersichtskarte zeigt, wo es heute welche Konzernverantwortungsgesetze gibt. Klicke auf ein Land, um mehr zu erfahren:

Italien

Im italienischen Recht gibt es ein Gesetz, das mit Bussen oder Gewinneinzug droht, wenn Angestellte eines Unternehmens, oder im Interesse des Unternehmens handelnde Dritte, bestimmte Menschenrechtsverletzungen oder Umweltdelikte begehen. Mit einem sogenannten «compliance program» kann sich ein Unternehmen von der Strafe befreien. Auch wenn dieses Modell nicht einem klassischen Konzernverantwortungsgesetz gemäss den UN Guiding Principles entspricht, führt es doch zu einem starken Anreiz für Konzerne, sich an die Menschenrechte zu halten.

Belgien

Am 2. April 2021 brachten Abgeordnete aus fünf von sieben Regierungsparteien einen konkreten Entwurf für ein Konzernverantwortungsgesetz im belgischen Parlament ein. Dieses soll sowohl eine Sorgfaltsprüfungspflicht als auch eine zivilrechtliche Haftung für erlittene Schäden enthalten. Ebenfalls ist eine Kontrollbehörde in Planung, die die Sorgfaltsprüfung des Konzerns überwacht und bei Verstössen Bussen bis zu 100‘000 Euro aussprechen kann.

Das Gesetz wird zurzeit in einer Kommission diskutiert und soll sowohl für Konzerne als auch Hochrisiko-KMUs gelten. 60 Unternehmen, darunter etwa Aldi oder Ben & Jerrys, haben bereits ihre Unterstützung für ein solches Gesetz angekündigt.

Finnland

Die finnische Regierung kündigte Anfang 2022 an, in der laufenden Legislatur (bis 2023) ein nationales Gesetz vorzulegen und verabschieden zu wollen. Die bereits im Regierungsprogramm 2019 enthaltene Ankündigung wurde 2020 durch eine Studie von Ernst & Young konkretisiert. Seither arbeitete eine Arbeitsgruppe der Regierung mit verschiedenen Vertreter:innen aus der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft an einem Gesetzesentwurf. Nachem die EU-Kommission im Februar 2022 ihren Regulierungsentwurf präsentierte, liess die Regierung im Juni 2022 verlauten, die Arbeiten am nationalen Gesetz bis zum Ende der Legislatur nicht weiter voranzutreiben, sondern sich auf die Mitgestaltung der EU-Regulierung zu konzentreiren.

Luxemburg

In Luxemburg gibt es kein eigenes Konzernverantwortungsgesetz. Die Regierung hat allerdings im Koalitionsvertrag festgehalten, dass sie die Einführung eines solchen prüft. Zudem ist auch im Parlament ein konkreter Gesetzesvorschlag hängig. Das europaweite Konzernverantwortungsgesetz, das von der EU-Kommission momentan ausgearbeitet wird, wird in Luxemburg als EU-Land auch gelten. 

Norwegen

In Norwegen wurde im Sommer 2021 der «Transparency Act» verabschiedet, der am 1. Juli 2022 in Kraft trat. Das Gesetz sieht eine Sorgfaltpflicht bezüglich Menschenrechte und Arbeitsbedingungen – wie zum Beispiel existenzsichernde Löhne –entlang der gesamten Wertschöpfungskette vor. Das Gesetz wird bereits für Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden gelten und von einer Konsumentenschutzbehörde durchgesetzt werden, die Bussen verhängen und Anordnungen verfügen kann.

Schweiz

Weil die Konzernverantwortungsinitiative 2020 zwar von der Mehrheit der Stimmberechtigten angenommen wurde, aber am Ständemehr scheiterte, gibt es in der Schweiz noch immer keine griffigen Regeln für Konzerne. Zwar trat Anfang 2022 der Gegenvorschlag in Kraft, doch dieser führt nur dazu, dass Konzerne mehr Hochglanz-Broschüren produzieren.

Schweden

Schweden hat kein eigenes Konzernverantwortungsgesetz, die Regelungen der Europäischen Union gelten.

Die EU-Kommission will ein Konzernverantwortungsgesetz mit umfassender Sorgfaltsprüfungspflicht. Es soll für Konzerne ab 500 Mitarbeitenden und 150 Mio. Euro Umsatz gelten (in Risikosektoren ab 250 MA/40 Mio.). Auch Konzerne aus Drittstaaten sind erfasst, wenn sie diese Umsätze in der EU erreichen. Das Gesetz sieht Kontrollbehörden sowie Haftung für Tochterfirmen und Zulieferer vor.

Dänemark

Dänemark hat kein eigenes Konzernverantwortungsgesetz, die Regelungen der Europäischen Union gelten.

Die EU-Kommission will ein Konzernverantwortungsgesetz mit umfassender Sorgfaltsprüfungspflicht. Es soll für Konzerne ab 500 Mitarbeitenden und 150 Mio. Euro Umsatz gelten (in Risikosektoren ab 250 MA/40 Mio.). Auch Konzerne aus Drittstaaten sind erfasst, wenn sie diese Umsätze in der EU erreichen. Das Gesetz sieht Kontrollbehörden sowie Haftung für Tochterfirmen und Zulieferer vor.

Portugal

Portugal hat kein eigenes Konzernverantwortungsgesetz, die Regelungen der Europäischen Union gelten.

Die EU-Kommission will ein Konzernverantwortungsgesetz mit umfassender Sorgfaltsprüfungspflicht. Es soll für Konzerne ab 500 Mitarbeitenden und 150 Mio. Euro Umsatz gelten (in Risikosektoren ab 250 MA/40 Mio.). Auch Konzerne aus Drittstaaten sind erfasst, wenn sie diese Umsätze in der EU erreichen. Das Gesetz sieht Kontrollbehörden sowie Haftung für Tochterfirmen und Zulieferer vor.

Polen

Polen hat kein eigenes Konzernverantwortungsgesetz, die Regelungen der Europäischen Union gelten.

Die EU-Kommission will ein Konzernverantwortungsgesetz mit umfassender Sorgfaltsprüfungspflicht. Es soll für Konzerne ab 500 Mitarbeitenden und 150 Mio. Euro Umsatz gelten (in Risikosektoren ab 250 MA/40 Mio.). Auch Konzerne aus Drittstaaten sind erfasst, wenn sie diese Umsätze in der EU erreichen. Das Gesetz sieht Kontrollbehörden sowie Haftung für Tochterfirmen und Zulieferer vor.

Bulgarien

Bulgarien hat kein eigenes Konzernverantwortungsgesetz, die Regelungen der Europäischen Union gelten.

Die EU-Kommission will ein Konzernverantwortungsgesetz mit umfassender Sorgfaltsprüfungspflicht. Es soll für Konzerne ab 500 Mitarbeitenden und 150 Mio. Euro Umsatz gelten (in Risikosektoren ab 250 MA/40 Mio.). Auch Konzerne aus Drittstaaten sind erfasst, wenn sie diese Umsätze in der EU erreichen. Das Gesetz sieht Kontrollbehörden sowie Haftung für Tochterfirmen und Zulieferer vor.

Estland

Estland hat kein eigenes Konzernverantwortungsgesetz, die Regelungen der Europäischen Union gelten.

Die EU-Kommission will ein Konzernverantwortungsgesetz mit umfassender Sorgfaltsprüfungspflicht. Es soll für Konzerne ab 500 Mitarbeitenden und 150 Mio. Euro Umsatz gelten (in Risikosektoren ab 250 MA/40 Mio.). Auch Konzerne aus Drittstaaten sind erfasst, wenn sie diese Umsätze in der EU erreichen. Das Gesetz sieht Kontrollbehörden sowie Haftung für Tochterfirmen und Zulieferer vor.

Griechenland

Griechenland hat kein eigenes Konzernverantwortungsgesetz, die Regelungen der Europäischen Union gelten.

Die EU-Kommission will ein Konzernverantwortungsgesetz mit umfassender Sorgfaltsprüfungspflicht. Es soll für Konzerne ab 500 Mitarbeitenden und 150 Mio. Euro Umsatz gelten (in Risikosektoren ab 250 MA/40 Mio.). Auch Konzerne aus Drittstaaten sind erfasst, wenn sie diese Umsätze in der EU erreichen. Das Gesetz sieht Kontrollbehörden sowie Haftung für Tochterfirmen und Zulieferer vor.

Frankreich

Seit 2017 gibt es in Frankreich das «Loi de Vigilance», das grosse französische Konzerne dazu verpflichtet, Menschenrechte einzuhalten und die Umwelt zu respektieren. Frankreich war damit eines der ersten europäischen Länder, das ein Konzernverantwortungsgesetz eingeführt hat. Das Gesetz gilt ab mind. 5‘000 Angestellten und verpflichtet die Konzerne zu einer Sorgfaltsprüfungspflicht. Zudem können Betroffene zivilrechtliche Klagen einreichen, um Schadenersatz zu erlangen. Acht Gerichtsverfahren sind auf Basis des neuen Gesetzes hängig.

Kroatien

Kroatien hat kein eigenes Konzernverantwortungsgesetz, die Regelungen der Europäischen Union gelten.

Die EU-Kommission will ein Konzernverantwortungsgesetz mit umfassender Sorgfaltsprüfungspflicht. Es soll für Konzerne ab 500 Mitarbeitenden und 150 Mio. Euro Umsatz gelten (in Risikosektoren ab 250 MA/40 Mio.). Auch Konzerne aus Drittstaaten sind erfasst, wenn sie diese Umsätze in der EU erreichen. Das Gesetz sieht Kontrollbehörden sowie Haftung für Tochterfirmen und Zulieferer vor.

Lettland

Lettland hat kein eigenes Konzernverantwortungsgesetz, die Regelungen der Europäischen Union gelten.

Die EU-Kommission will ein Konzernverantwortungsgesetz mit umfassender Sorgfaltsprüfungspflicht. Es soll für Konzerne ab 500 Mitarbeitenden und 150 Mio. Euro Umsatz gelten (in Risikosektoren ab 250 MA/40 Mio.). Auch Konzerne aus Drittstaaten sind erfasst, wenn sie diese Umsätze in der EU erreichen. Das Gesetz sieht Kontrollbehörden sowie Haftung für Tochterfirmen und Zulieferer vor.

Litauen

Litauen hat kein eigenes Konzernverantwortungsgesetz, die Regelungen der Europäischen Union gelten.

Die EU-Kommission will ein Konzernverantwortungsgesetz mit umfassender Sorgfaltsprüfungspflicht. Es soll für Konzerne ab 500 Mitarbeitenden und 150 Mio. Euro Umsatz gelten (in Risikosektoren ab 250 MA/40 Mio.). Auch Konzerne aus Drittstaaten sind erfasst, wenn sie diese Umsätze in der EU erreichen. Das Gesetz sieht Kontrollbehörden sowie Haftung für Tochterfirmen und Zulieferer vor.

Malta

Malta hat kein eigenes Konzernverantwortungsgesetz, die Regelungen der Europäischen Union gelten.

Die EU-Kommission will ein Konzernverantwortungsgesetz mit umfassender Sorgfaltsprüfungspflicht. Es soll für Konzerne ab 500 Mitarbeitenden und 150 Mio. Euro Umsatz gelten (in Risikosektoren ab 250 MA/40 Mio.). Auch Konzerne aus Drittstaaten sind erfasst, wenn sie diese Umsätze in der EU erreichen. Das Gesetz sieht Kontrollbehörden sowie Haftung für Tochterfirmen und Zulieferer vor.

Rumänien

Rumänien hat kein eigenes Konzernverantwortungsgesetz, die Regelungen der Europäischen Union gelten.

Die EU-Kommission will ein Konzernverantwortungsgesetz mit umfassender Sorgfaltsprüfungspflicht. Es soll für Konzerne ab 500 Mitarbeitenden und 150 Mio. Euro Umsatz gelten (in Risikosektoren ab 250 MA/40 Mio.). Auch Konzerne aus Drittstaaten sind erfasst, wenn sie diese Umsätze in der EU erreichen. Das Gesetz sieht Kontrollbehörden sowie Haftung für Tochterfirmen und Zulieferer vor.

Slowakei

Die Slowakei hat kein eigenes Konzernverantwortungsgesetz, die Regelungen der Europäischen Union gelten.

Die EU-Kommission will ein Konzernverantwortungsgesetz mit umfassender Sorgfaltsprüfungspflicht. Es soll für Konzerne ab 500 Mitarbeitenden und 150 Mio. Euro Umsatz gelten (in Risikosektoren ab 250 MA/40 Mio.). Auch Konzerne aus Drittstaaten sind erfasst, wenn sie diese Umsätze in der EU erreichen. Das Gesetz sieht Kontrollbehörden sowie Haftung für Tochterfirmen und Zulieferer vor.

Slowenien

Slowenien hat kein eigenes Konzernverantwortungsgesetz, die Regelungen der Europäischen Union gelten.

Die EU-Kommission will ein Konzernverantwortungsgesetz mit umfassender Sorgfaltsprüfungspflicht. Es soll für Konzerne ab 500 Mitarbeitenden und 150 Mio. Euro Umsatz gelten (in Risikosektoren ab 250 MA/40 Mio.). Auch Konzerne aus Drittstaaten sind erfasst, wenn sie diese Umsätze in der EU erreichen. Das Gesetz sieht Kontrollbehörden sowie Haftung für Tochterfirmen und Zulieferer vor.

Tschechische Republik

Die Tschechische Republik hat kein eigenes Konzernverantwortungsgesetz, die Regelungen der Europäischen Union gelten.

Die EU-Kommission will ein Konzernverantwortungsgesetz mit umfassender Sorgfaltsprüfungspflicht. Es soll für Konzerne ab 500 Mitarbeitenden und 150 Mio. Euro Umsatz gelten (in Risikosektoren ab 250 MA/40 Mio.). Auch Konzerne aus Drittstaaten sind erfasst, wenn sie diese Umsätze in der EU erreichen. Das Gesetz sieht Kontrollbehörden sowie Haftung für Tochterfirmen und Zulieferer vor.

Ungarn

Ungarn hat kein eigenes Konzernverantwortungsgesetz, die Regelungen der Europäischen Union gelten.

Die EU-Kommission will ein Konzernverantwortungsgesetz mit umfassender Sorgfaltsprüfungspflicht. Es soll für Konzerne ab 500 Mitarbeitenden und 150 Mio. Euro Umsatz gelten (in Risikosektoren ab 250 MA/40 Mio.). Auch Konzerne aus Drittstaaten sind erfasst, wenn sie diese Umsätze in der EU erreichen. Das Gesetz sieht Kontrollbehörden sowie Haftung für Tochterfirmen und Zulieferer vor.

Zypern

Zypern hat kein eigenes Konzernverantwortungsgesetz, die Regelungen der Europäischen Union gelten.

Die EU-Kommission will ein Konzernverantwortungsgesetz mit umfassender Sorgfaltsprüfungspflicht. Es soll für Konzerne ab 500 Mitarbeitenden und 150 Mio. Euro Umsatz gelten (in Risikosektoren ab 250 MA/40 Mio.). Auch Konzerne aus Drittstaaten sind erfasst, wenn sie diese Umsätze in der EU erreichen. Das Gesetz sieht Kontrollbehörden sowie Haftung für Tochterfirmen und Zulieferer vor.

Deutschland

Der Deutsche Bundestag hat im Sommer 2021 das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verabschiedet, das anfangs 2023 in Kraft trat. Neben einer weitgehenden Sorgfaltspflicht entlang der Wertschöpfungskette gibt es eine Aufsichtsbehörde, die die Einhaltung des Gesetzes durch die Konzerne überwacht und bei Fehlverhalten hohe Bussen aussprechen kann. Ab einer gewissen Bussenhöhe kann ein Unternehmen zusätzlich aus der öffentlichen Beschaffung ausgeschlossen werden. Das Gesetz gilt heute für deutsche Konzerne und Zweigniederlassungen ausländischer Konzerne, ab mindestens 3’000 Angestellten im Inland, ab 2024 dann ab mindestens 1’000 Angestellten.

Grossbritannien

In Grossbritannien gibt es zwar noch kein explizites Konzernverantwortungsgesetz, aber das Rechtssystem lässt Klagen von Geschädigten vor britischen Gerichten zu. Die Rechtsprechung hat mit dem «duty of care»- Ansatz eine Sorgfaltspflicht etabliert: Konzerne haften unter Umständen für die eigene Fahrlässigkeit, wenn sie Sorgfaltsmassnahmen unterlassen, die einen Schaden hätten verhindern können. Im Mai 2023 forderten Parlamentarier:innen aus verschiedenen Parteien gemeinsam ein explizites und ambitioniertes Konzernverantwortungsgesetz. Die Forderung wird von Unternehmen wie Microsoft, Nestlé oder Unilever unterstützt. Ende 2023 wurde im Parlament ein konkreter Gesetzesvorschlag mit Sorgfaltspflicht, Aufsicht, zivilrechtlicher Haftung, sowie strafrechtlichen Sanktionen eingebracht.

Irland

In Irland gibt es kein eigenes Konzernverantwortungsgesetz, die Regierung hat sich aber Ende 2020 dazu verpflichtet, die Einführung eines Gesetzes zu prüfen. Das europaweite Konzernverantwortungsgesetz wird in Irland als EU-Land auch gelten.

Spanien

Die spanische Regierung hat anfangs Jahr angekündigt, noch 2022 ein Konzernverantwortungsgesetz auszuarbeiten. Dieses soll gemäss Vorkonsultation eine breite Sorgfaltsprüfungspflicht entlang der Wertschöpfungskette, eine Aufsichtsbehörde, zivilrechtliche Haftung, Zugang zu spanischen Gerichten und kollektive Verbandsklagen umfassen.

Niederlande

In den Niederlanden wurde 2019 ein Gesetz über Kinderarbeit verabschiedet. Dieses sieht eine Sorgfaltspflicht bzgl. Kinderarbeit entlang der gesamten Wertschöpfungskette vor. Eine Aufsichtsbehörde kontrolliert ob die Sorgfaltspflicht erfüllt ist, sie kann fehlbare Konzerne büssen. Im Extremfall sind sogar Gefängnisstrafen für verantwortungslose Geschäftsleitungsmitglieder vorgesehen. Im Parlament ist bereits ein konkreter Entwurf hängig, um das Kinderarbeitsgesetz nun auf sämtliche Menschenrechts- und Umweltschäden auszudehnen. Die aktuelle Regierung hat im Januar 2022 angekündigt nun eine solche nationale Regulierung auszuarbeiten.

Zudem sind in den Niederlanden bereits mehrere Gerichtsfälle gegen Konzerne hängig oder entschieden worden.

Österreich

Im österreichischen Parlament ist ein Gesetzesentwurf hängig, der Sorgfaltsprüfungspflichten verbunden mit zivilrechtlicher Haftung, einer Kontrollbehörde und strafrechtlichen Sanktionen für Konzerne beinhaltet. Das europaweite Konzernverantwortungsgesetz, das von der EU-Kommission momentan ausgearbeitet wird, wird in Österreich als EU-Land auch gelten. 

  • Griffiges Gesetz oder Gerichtsurteil

  • Griffiges Gesetz von Regierung oder Parlament diskutiert

  • Kein eigenes Gesetz, EU-Regelungen gelten

  • Kein griffiges Gesetz, keine EU-Regelung

Das lange Ringen um Konzernverantwortung in der Schweiz

Am 29. November 2020 kam in der Schweiz die Konzernverantwortungsinitiative zur Abstimmung. Die Initiative wurde von einer breiten Koalition von über 120 NGOs, Vertreter:innen aller politischen Parteien sowie Exponent:innen aus der Wirtschaft und den Kirchen unterstützt. 50.7% der Stimmbevölkerung nahmen die Initiative an, sie scheiterte aber am Ständemehr. Anfang 2022 trat deshalb der zahnlose Alibi-Gegenvorschlag in Kraft. Dieser führt lediglich dazu, dass Konzerne neue Hochglanz-Broschüren produzieren müssen. Für angerichtete Schäden müssen sie weiterhin nicht geradestehen.

Obwohl der Bundesrat im Abstimmungskampf über die Konzernverantwortungsinitiative immer wieder versprochen hat, sich für ein «international abgestimmtes» Gesetz und «gleich lange Spiesse» für Konzerne in der Schweiz und in der EU einzusetzen, bleibt er bislang untätig. Mit einer riesigen Petition, die zur Zeit im Parlament diskutiert wird, wollen wir das Thema wieder auf die politische Agenda setzen.

Bereits jetzt ist klar: Ohne den Druck aus Bevölkerung und Zivilgesellschaft wird die Konzernlobby im Parlament weiterhin verhindern, dass die Schweiz beim Thema Konzernverantwortung nachzieht. Je mehr Menschen wieder eine Fahne aufhängen oder etwas für die Informationsarbeit spenden, desto stärker wird unsere gemeinsame Bewegung wahrgenommen!

Die Arbeit der Koalition für Konzernverantwortung

Öffentlichkeitsarbeit

Damit Medien und Stimmbürger:innen Bescheid wissen darüber, dass einige Schweizer Konzerne im Ausland weiterhin Menschenrechte verletzen oder Umweltstandards missachten, braucht es Recherche- und Informationsarbeit.

Politik

Wir setzen uns dafür ein, dass die internationale Entwicklung im Bereich Konzernverantwortung vom Parlament nicht ignoriert wird und so schnell wie möglich ein griffiges Gesetz erarbeitet wird.

Mobilisierung

Mit Tausenden von orangen Fahnen machen wir im ganzen Land sichtbar, wie viele Menschen weiterhin am Thema Konzernverantwortung dranbleiben.

Vernetzung

Wir arbeiten mit Organisationen im In- und Ausland zusammen, die ebenfalls für mehr Konzernverantwortung kämpfen und Fälle von Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung dokumentieren.