Die drei Pfeiler eines griffigen Konzernverantwortungsgesetzes
1. Dank einer risikobasierten Sorgfaltspflicht für Menschenrechte und Umweltschutz gemäss internationalen Standards müssten Konzerne wie Glencore dafür sorgen, dass ihre Tochterfirmen im Ausland keine Kinder beschäftigen oder dass giftiges Abwasser korrekt entsorgt wird, statt es einfach in den nächsten Fluss zu leiten.
2. Eine unabhängige Aufsichtsstelle kontrolliert, ob Konzerne wie Glencore ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen. Bei Verstössen kann sie hohe Bussen aussprechen. Eine solche Aufsichtsstelle gibt es bereits im Deutschen Lieferkettengesetz und ist auch in der EU-Konzernverantwortungsrichtlinie vorgesehen.
3. Betroffene sollen zudem die Möglichkeit erhalten, für erlittene Schäden von Glencore Schadenersatz zu verlangen. Dafür braucht es eine dem Schweizer Recht angepasste zivilrechtliche Haftung für menschenrechtliche oder umweltbezogene Schäden, die durch entsprechende Sorgfalt hätten verhindert werden können.
Die Schweiz ist bald das einzige Land in Europa ohne Konzernverantwortung
In vielen europäischen Ländern gibt es bereits Regeln, damit Konzerne Menschenrechte und internationale Umweltstandards auch bei Auslandgeschäften respektieren müssen. Durch die neue EU-weite Konzernverantwortungsrichtlinie, die im Sommer 2024 in Kraft tritt, ist die Schweiz bald das einzige Land in Europa ohne Konzernverantwortung.
Das fordert die neue EU-Konzernverantwortungsrichtlinie
Die neue Richtlinie gilt für alle grossen Konzerne mit Sitz in einem EU-Land, die weltweit mehr als 1’000 Mitarbeitende beschäftigen und mindestens 450 Millionen Euro umsetzen, und beinhaltet folgende vier Elemente:
Sorgfaltspflicht
Konzerne müssen bei ihren Geschäften dafür sorgen, dass keine Menschenrechte oder Umweltstandards verletzt werden. Das betrifft beispielsweise den Einkauf von Rohstoffen oder den Vertrieb hochgiftiger Pestizide.
Klimapflicht
Konzerne müssen einen Plan entwickeln, wie sie ihre Geschäftstätigkeit mit dem Pariser Klimaziel in Einklang bringen und diesen umsetzen. Dabei müssen sie sowohl direkte als auch indirekte Emissionen berücksichtigen.
Aufsicht
Die EU sieht in jedem Mitgliedstaat die Schaffung einer unabhängigen Aufsicht vor, die die Einhaltung der Pflichten kontrolliert und bei Verstössen sowohl die Herstellung des ordnungsgemässen Zustands anordnen als auch umsatzabhängige Bussen verhängen kann.
Haftungsbestimmungen
Führt eine Verletzung der Sorgfaltspflicht zu einem Schaden, sollen Betroffene die Möglichkeit erhalten, beim betreffenden Konzern Schadenersatz einzufordern. Dabei sieht die EU in gewissen Fällen auch eine Haftung für Zulieferer vor.
Die Richtlinie tritt im Sommer 2024 in Kraft, alle EU-Staaten müssen sie innerhalb von zwei Jahren ins nationale Recht überführen.
Diese Übersichtskarte zeigt, wo es heute welche Konzernverantwortungsgesetze gibt. Klicke auf ein Land, um mehr zu erfahren:
Italien
Im italienischen Recht gibt es ein Gesetz, das Bussen oder einen Gewinneinzug vorsieht, wenn Angestellte eines Unternehmens oder im Interesse des Unternehmens handelnde Dritte bestimmte Menschenrechtsverletzungen oder Umweltdelikte begehen. Mit einem sogenannten «compliance program» kann sich ein Unternehmen von der Strafe befreien. Auch wenn dieses Modell nicht einem klassischen Konzernverantwortungsgesetz gemäss den UN Guiding Principles entspricht, führt es doch zu einem starken Anreiz für Konzerne, sich an die Menschenrechte zu halten.
Belgien
Belgien hat noch kein eigenes Konzernverantwortungsgesetz und wird bis 2026 die neue Konzernverantwortungsrichtlinie der Europäischen Union in nationales Recht umsetzen.
Diese sieht umfassende Sorgfaltspflichten im Bezug auf Menschenrechte und Umweltstandards sowie eine Klimapflicht für Unternehmen ab 1’000 Mitarbeitenden und 450 Millionen Euro Umsatz vor. Zur Durchsetzung sieht die Richtlinie eine nationale Kontrollbehörde sowie Haftungsbestimmungen vor.
Finnland
Finnland hat noch kein eigenes Konzernverantwortungsgesetz und wird bis 2026 die neue Konzernverantwortungsrichtlinie der Europäischen Union in nationales Recht umsetzen.
Diese sieht umfassende Sorgfaltspflichten im Bezug auf Menschenrechte und Umweltstandards sowie eine Klimapflicht für Unternehmen ab 1’000 Mitarbeitenden und 450 Millionen Euro Umsatz vor. Zur Durchsetzung sieht die Richtlinie eine nationale Kontrollbehörde sowie Haftungsbestimmungen vor.
Luxemburg
Luxemburg hat noch kein eigenes Konzernverantwortungsgesetz und wird bis 2026 die neue Konzernverantwortungsrichtlinie der Europäischen Union in nationales Recht umsetzen.
Diese sieht umfassende Sorgfaltspflichten im Bezug auf Menschenrechte und Umweltstandards sowie eine Klimapflicht für Unternehmen ab 1’000 Mitarbeitenden und 450 Millionen Euro Umsatz vor. Zur Durchsetzung sieht die Richtlinie eine nationale Kontrollbehörde sowie Haftungsbestimmungen vor.
Norwegen
In Norwegen wurde im Sommer 2021 der «Transparency Act» verabschiedet, der am 1. Juli 2022 in Kraft trat. Das Gesetz sieht eine Sorgfaltspflicht bezüglich Menschenrechten und Arbeitsbedingungen – wie zum Beispiel existenzsichernde Löhne – entlang der gesamten Wertschöpfungskette vor. Das Gesetz gilt bereits für Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden und wird von einer Konsumentenschutzbehörde durchgesetzt, die Bussen verhängen und Anordnungen verfügen kann.
Schweiz
Weil die Konzernverantwortungsinitiative 2020 zwar von der Mehrheit der Stimmberechtigten angenommen wurde, aber am Ständemehr scheiterte, gibt es in der Schweiz noch immer keine griffigen Regeln für Konzerne. Zwar trat Anfang 2022 der Gegenvorschlag in Kraft, doch dieser führt nur dazu, dass Konzerne mehr Hochglanz-Broschüren produzieren.
Schweden
Schweden hat noch kein eigenes Konzernverantwortungsgesetz und wird bis 2026 die neue Konzernverantwortungsrichtlinie der Europäischen Union in nationales Recht umsetzen.
Diese sieht umfassende Sorgfaltspflichten im Bezug auf Menschenrechte und Umweltstandards sowie eine Klimapflicht für Unternehmen ab 1’000 Mitarbeitenden und 450 Millionen Euro Umsatz vor. Zur Durchsetzung sieht die Richtlinie eine nationale Kontrollbehörde sowie Haftungsbestimmungen vor.
Dänemark
Dänemark hat noch kein eigenes Konzernverantwortungsgesetz und wird bis 2026 die neue Konzernverantwortungsrichtlinie der Europäischen Union in nationales Recht umsetzen.
Diese sieht umfassende Sorgfaltspflichten im Bezug auf Menschenrechte und Umweltstandards sowie eine Klimapflicht für Unternehmen ab 1’000 Mitarbeitenden und 450 Millionen Euro Umsatz vor. Zur Durchsetzung sieht die Richtlinie eine nationale Kontrollbehörde sowie Haftungsbestimmungen vor.
Portugal
Portugal hat noch kein eigenes Konzernverantwortungsgesetz und wird bis 2026 die neue Konzernverantwortungsrichtlinie der Europäischen Union in nationales Recht umsetzen.
Diese sieht umfassende Sorgfaltspflichten im Bezug auf Menschenrechte und Umweltstandards sowie eine Klimapflicht für Unternehmen ab 1’000 Mitarbeitenden und 450 Millionen Euro Umsatz vor. Zur Durchsetzung sieht die Richtlinie eine nationale Kontrollbehörde sowie Haftungsbestimmungen vor.
Polen
Polen hat kein eigenes Konzernverantwortungsgesetz und wird bis 2026 die neue Konzernverantwortungsrichtlinie der Europäischen Union in nationales Recht umsetzen.
Diese sieht umfassende Sorgfaltspflichten im Bezug auf Menschenrechte und Umweltstandards sowie eine Klimapflicht für Unternehmen ab 1’000 Mitarbeitenden und 450 Millionen Euro Umsatz vor. Zur Durchsetzung sieht die Richtlinie eine nationale Kontrollbehörde sowie Haftungsbestimmungen vor.
Bulgarien
Bulgarien hat noch kein eigenes Konzernverantwortungsgesetz und wird bis 2026 die neue Konzernverantwortungsrichtlinie der Europäischen Union in nationales Recht umsetzen.
Diese sieht umfassende Sorgfaltspflichten im Bezug auf Menschenrechte und Umweltstandards sowie eine Klimapflicht für Unternehmen ab 1’000 Mitarbeitenden und 450 Millionen Euro Umsatz vor. Zur Durchsetzung sieht die Richtlinie eine nationale Kontrollbehörde sowie Haftungsbestimmungen vor.
Estland
Estland hat noch kein eigenes Konzernverantwortungsgesetz und wird bis 2026 die neue Konzernverantwortungsrichtlinie der Europäischen Union in nationales Recht umsetzen.
Diese sieht umfassende Sorgfaltspflichten im Bezug auf Menschenrechte und Umweltstandards sowie eine Klimapflicht für Unternehmen ab 1’000 Mitarbeitenden und 450 Millionen Euro Umsatz vor. Zur Durchsetzung sieht die Richtlinie eine nationale Kontrollbehörde sowie Haftungsbestimmungen vor.
Griechenland
Griechenland hat noch kein eigenes Konzernverantwortungsgesetz und wird bis 2026 die neue Konzernverantwortungsrichtlinie der Europäischen Union in nationales Recht umsetzen.
Diese sieht umfassende Sorgfaltspflichten im Bezug auf Menschenrechte und Umweltstandards sowie eine Klimapflicht für Unternehmen ab 1’000 Mitarbeitenden und 450 Millionen Euro Umsatz vor. Zur Durchsetzung sieht die Richtlinie eine nationale Kontrollbehörde sowie Haftungsbestimmungen vor.
Frankreich
Seit 2017 gibt es in Frankreich das «Loi de Vigilance», das grosse französische Konzerne dazu verpflichtet, die Menschenrechte einzuhalten und die Umwelt zu respektieren. Frankreich war damit eines der ersten europäischen Länder, das ein Konzernverantwortungsgesetz eingeführt hat. Das Gesetz gilt ab mindestens 5‘000 Angestellten und verpflichtet die Konzerne zu einer Sorgfaltspflicht. Zudem können Betroffene zivilrechtliche Klagen einreichen, um Schadenersatz zu erlangen. Mehrere Gerichtsverfahren sind auf Basis des neuen Gesetzes hängig.
Kroatien
Kroatien hat noch kein eigenes Konzernverantwortungsgesetz und wird bis 2026 die neue Konzernverantwortungsrichtlinie der Europäischen Union in nationales Recht umsetzen.
Diese sieht umfassende Sorgfaltspflichten im Bezug auf Menschenrechte und Umweltstandards sowie eine Klimapflicht für Unternehmen ab 1’000 Mitarbeitenden und 450 Millionen Euro Umsatz vor. Zur Durchsetzung sieht die Richtlinie eine nationale Kontrollbehörde sowie Haftungsbestimmungen vor.
Lettland
Lettland hat noch kein eigenes Konzernverantwortungsgesetz und wird bis 2026 die neue Konzernverantwortungsrichtlinie der Europäischen Union in nationales Recht umsetzen.
Diese sieht umfassende Sorgfaltspflichten im Bezug auf Menschenrechte und Umweltstandards sowie eine Klimapflicht für Unternehmen ab 1’000 Mitarbeitenden und 450 Millionen Euro Umsatz vor. Zur Durchsetzung sieht die Richtlinie eine nationale Kontrollbehörde sowie Haftungsbestimmungen vor.
Litauen
Litauen hat noch kein eigenes Konzernverantwortungsgesetz und wird bis 2026 die neue Konzernverantwortungsrichtlinie der Europäischen Union in nationales Recht umsetzen.
Diese sieht umfassende Sorgfaltspflichten im Bezug auf Menschenrechte und Umweltstandards sowie eine Klimapflicht für Unternehmen ab 1’000 Mitarbeitenden und 450 Millionen Euro Umsatz vor. Zur Durchsetzung sieht die Richtlinie eine nationale Kontrollbehörde sowie Haftungsbestimmungen vor.
Malta
Malta hat noch kein eigenes Konzernverantwortungsgesetz und wird bis 2026 die neue Konzernverantwortungsrichtlinie der Europäischen Union in nationales Recht umsetzen.
Diese sieht umfassende Sorgfaltspflichten im Bezug auf Menschenrechte und Umweltstandards sowie eine Klimapflicht für Unternehmen ab 1’000 Mitarbeitenden und 450 Millionen Euro Umsatz vor. Zur Durchsetzung sieht die Richtlinie eine nationale Kontrollbehörde sowie Haftungsbestimmungen vor.
Rumänien
Rumänien hat noch kein eigenes Konzernverantwortungsgesetz und wird bis 2026 die neue Konzernverantwortungsrichtlinie der Europäischen Union in nationales Recht umsetzen.
Diese sieht umfassende Sorgfaltspflichten im Bezug auf Menschenrechte und Umweltstandards sowie eine Klimapflicht für Unternehmen ab 1’000 Mitarbeitenden und 450 Millionen Euro Umsatz vor. Zur Durchsetzung sieht die Richtlinie eine nationale Kontrollbehörde sowie Haftungsbestimmungen vor.
Slowakei
Die Slowakei hat noch kein eigenes Konzernverantwortungsgesetz und wird bis 2026 die neue Konzernverantwortungsrichtlinie der Europäischen Union in nationales Recht umsetzen.
Diese sieht umfassende Sorgfaltspflichten im Bezug auf Menschenrechte und Umweltstandards sowie eine Klimapflicht für Unternehmen ab 1’000 Mitarbeitenden und 450 Millionen Euro Umsatz vor. Zur Durchsetzung sieht die Richtlinie eine nationale Kontrollbehörde sowie Haftungsbestimmungen vor.
Slowenien
Slowenien hat kein eigenes Konzernverantwortungsgesetz, und wird bis 2026 die neue Konzernverantwortungsrichtlinie der Europäischen Union in nationales Recht umsetzen.
Diese sieht umfassende Sorgfaltspflichten im Bezug auf Menschenrechte und Umweltstandards sowie eine Klimapflicht für Unternehmen ab 1’000 Mitarbeitenden und 450 Millionen Euro Umsatz vor. Zur Durchsetzung sieht die Richtlinie eine nationale Kontrollbehörde sowie Haftungsbestimmungen vor.
Tschechische Republik
Die Tschechische Republik hat noch kein eigenes Konzernverantwortungsgesetz und wird bis 2026 die neue Konzernverantwortungsrichtlinie der Europäischen Union in nationales Recht umsetzen.
Diese sieht umfassende Sorgfaltspflichten im Bezug auf Menschenrechte und Umweltstandards sowie eine Klimapflicht für Unternehmen ab 1’000 Mitarbeitenden und 450 Millionen Euro Umsatz vor. Zur Durchsetzung sieht die Richtlinie eine nationale Kontrollbehörde sowie Haftungsbestimmungen vor.
Ungarn
Ungarn hat noch kein eigenes Konzernverantwortungsgesetz und wird bis 2026 die neue Konzernverantwortungsrichtlinie der Europäischen Union in nationales Recht umsetzen.
Diese sieht umfassende Sorgfaltspflichten im Bezug auf Menschenrechte und Umweltstandards sowie eine Klimapflicht für Unternehmen ab 1’000 Mitarbeitenden und 450 Millionen Euro Umsatz vor. Zur Durchsetzung sieht die Richtlinie eine nationale Kontrollbehörde sowie Haftungsbestimmungen vor.
Zypern
Zypern hat noch kein eigenes Konzernverantwortungsgesetz und wird bis 2026 die neue Konzernverantwortungsrichtlinie der Europäischen Union in nationales Recht umsetzen.
Diese sieht umfassende Sorgfaltspflichten im Bezug auf Menschenrechte und Umweltstandards sowie eine Klimapflicht für Unternehmen ab 1’000 Mitarbeitenden und 450 Millionen Euro Umsatz vor. Zur Durchsetzung sieht die Richtlinie eine nationale Kontrollbehörde sowie Haftungsbestimmungen vor.
Deutschland
Der Deutsche Bundestag hat im Sommer 2021 das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verabschiedet, das anfangs 2023 in Kraft trat. Neben einer weitgehenden Sorgfaltspflicht entlang der Wertschöpfungskette gibt es eine Aufsichtsbehörde, die die Einhaltung des Gesetzes durch die Konzerne überwacht und bei Fehlverhalten hohe Bussen aussprechen kann. Ab einer gewissen Bussenhöhe kann ein Unternehmen zusätzlich aus der öffentlichen Beschaffung ausgeschlossen werden. Das Gesetz gilt für deutsche Konzerne und Zweigniederlassungen ausländischer Konzerne ab mindestens 1’000 Angestellten.
Grossbritannien
In Grossbritannien gibt es zwar noch kein explizites Konzernverantwortungsgesetz, aber das Rechtssystem lässt Klagen von Geschädigten vor britischen Gerichten zu. Die Rechtsprechung hat mit dem «duty of care»- Ansatz eine Sorgfaltspflicht etabliert: Konzerne haften unter Umständen für die eigene Fahrlässigkeit, wenn sie Sorgfaltsmassnahmen unterlassen, die einen Schaden hätten verhindern können. Im Mai 2023 forderten Parlamentarier:innen aus verschiedenen Parteien gemeinsam ein explizites und ambitioniertes Konzernverantwortungsgesetz. Die Forderung wird von Unternehmen wie Microsoft, Nestlé oder Unilever unterstützt. Ende 2023 wurde im Parlament ein konkreter Gesetzesvorschlag mit Sorgfaltspflicht, Aufsicht, zivilrechtlicher Haftung, sowie strafrechtlichen Sanktionen eingebracht. 2024 forderte eine Parlamentskommission angesichts der neuen EU-Richtlinie rasches Handeln um nicht in Rückstand zu geraten.
Irland
Irland hat noch kein eigenes Konzernverantwortungsgesetz und wird bis 2026 die neue Konzernverantwortungsrichtlinie der Europäischen Union in nationales Recht umsetzen.
Diese sieht umfassende Sorgfaltspflichten im Bezug auf Menschenrechte und Umweltstandards sowie eine Klimapflicht für Unternehmen ab 1’000 Mitarbeitenden und 450 Millionen Euro Umsatz vor. Zur Durchsetzung sieht die Richtlinie eine nationale Kontrollbehörde sowie Haftungsbestimmungen vor.
Spanien
Spanien hat noch kein eigenes Konzernverantwortungsgesetz und wird bis 2026 die neue Konzernverantwortungsrichtlinie der Europäischen Union in nationales Recht umsetzen.
Diese sieht umfassende Sorgfaltspflichten im Bezug auf Menschenrechte und Umweltstandards sowie eine Klimapflicht für Unternehmen ab 1’000 Mitarbeitenden und 450 Millionen Euro Umsatz vor. Zur Durchsetzung sieht die Richtlinie eine nationale Kontrollbehörde sowie Haftungsbestimmungen vor.
Niederlande
In den Niederlanden wurden bereits mehrere Gerichtsfälle gegen Konzerne entschieden und mit einem Vergleich abgeschlossen. Zudem wurde bereits 2019 ein Gesetz über Kinderarbeit verabschiedet. Dieses sieht eine Sorgfaltspflicht bzgl. Kinderarbeit entlang der gesamten Wertschöpfungskette vor. Im Parlament ist seit 2023 ein konkreter Entwurf hängig, um das Kinderarbeitsgesetz auf sämtliche Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden auszudehnen. Und seit Sommer 2024 arbeiten die Niederlanden bereits intensiv an der nationalen Umsetzung des neuen EU-Konzernveranwortungsgesetzes.
Österreich
Österreich hat noch kein eigenes Konzernverantwortungsgesetz und wird bis 2026 die neue Konzernverantwortungsrichtlinie der Europäischen Union in nationales Recht umsetzen.
Diese sieht umfassende Sorgfaltspflichten im Bezug auf Menschenrechte und Umweltstandards sowie eine Klimapflicht für Unternehmen ab 1’000 Mitarbeitenden und 450 Millionen Euro Umsatz vor. Zur Durchsetzung sieht die Richtlinie eine nationale Kontrollbehörde sowie Haftungsbestimmungen vor.
Griffiges Gesetz oder Gerichtsurteil
Neues EU-Gesetz gilt
Kein griffiges Gesetz
Das lange Ringen um Konzernverantwortung in der Schweiz
Am 29. November 2020 kam in der Schweiz die Konzernverantwortungsinitiative zur Abstimmung. Die Initiative wurde von einer breiten Koalition von über 120 NGOs, Vertreter:innen aller politischen Parteien sowie Exponent:innen aus der Wirtschaft und den Kirchen unterstützt. 50.7% der Stimmbevölkerung nahmen die Initiative an, sie scheiterte aber am Ständemehr. (Hier findest Du mehr Infos zu unserem Engagement seit 2011.) Anfang 2022 trat deshalb der zahnlose Alibi-Gegenvorschlag in Kraft. Dieser führt lediglich dazu, dass Konzerne ab 2024 neue Hochglanz-Broschüren produzieren müssen. Für angerichtete Schäden müssen sie weiterhin nicht geradestehen.
Obwohl der Bundesrat im Abstimmungskampf über die Konzernverantwortungsinitiative immer wieder versprochen hat, sich für ein «international abgestimmtes» Gesetz und «gleich lange Spiesse» für Konzerne in der Schweiz und in der EU einzusetzen, bleibt er bislang untätig. Mit einer riesigen Petition, die wir im Dezember 2022 eingereicht haben, wollten wir das Thema wieder auf die politische Agenda setzen. Da das Thema aber von Bundesrat und Parlament nach wie vor auf die lange Bank geschoben wird, bereiten wir aktuell die Lancierung einer neuen Volksinitiative vor.
Bereits jetzt ist klar: Ohne den Druck aus Bevölkerung und Zivilgesellschaft wird die Konzernlobby im Parlament weiterhin verhindern, dass die Schweiz beim Thema Konzernverantwortung nachzieht. Wir sind dir deshalb sehr dankbar, wenn Du auch wieder eine Fahne aufhängst oder das Crowdfunding für die neue Initiative mit einer Spende unterstützt!
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