UBS finanziert Agrarkonzerne, die im Amazonas in illegale Abholzung verwickelt sind
Eine neue Recherche der Gesellschaft für bedrohte Völker zeigt, dass die UBS 2021 die brasilianischen Agrarkonzerne Marfrig und BrasilAgro mit Geld versorgte, obwohl diese im Amazonas und dem daran angrenzenden Cerrado-Gebiet in Brasilien in zahlreiche Fälle von Brandrodung, sklavereiähnlichen Arbeitsbedingungen und Verletzung von Indigenenrechten verwickelt sind.
Jahr für Jahr werden im brasilianischen Amazonas-Regenwald riesige Flächen Wald zerstört. Allein im ersten Halbjahr 2022 wurde eine rekordhohe Fläche abgeholzt, die ziemlich genau der gesamten Waldfläche in den Schweizer Alpen entspricht. Wichtige Treiberin dieser Zerstörung ist die brasilianische Agrarwirtschaft, die von der zunehmenden Nachfrage nach Produkten wie Soja und Rindfleisch profitiert.
Seit 2020 ist klar, dass auch die Schweizer Grossbank UBS am brasilianischen Agrarsektor mitverdienen will: So hat sie zusammen mit der Banco do Brasil die Investmentbank UBS BB gegründet, welche den brasilianischen Agrarsektor mit Geld globaler Investoren versorgt. Die UBS BB Investmentbank half im Frühling 2021 zwei stark umstrittenen Konzernen in Brasilien – Marfrig Global Foods S.A. und BrasilAgro – 1.240 Milliarden brasilianische Real (umgerechnet ca. 224 Millionen US Dollar) zu beschaffen, um ihre teils umstrittenen Geschäfte zu finanzieren.
Agrarkonzerne wurden finanziert, obwohl Probleme seit Jahren bekannt sind
Marfrig ist einer der weltweit grössten Rindfleisch-Produzenten. BrasilAgro produziert im grossen Stil Soja. Satellitenbilder zeigen, dass die beiden Agrarkonzerne und ihre Zulieferer seit 2009 mindestens 1500 km2 wertvolle Wälder illegal abgeholzt haben und auf Gebieten operierten, die indigenen Gemeinschaften im Amazonas gehören. Damit nicht genug: Einige Zulieferer von Marfrig wurden in den letzten Jahren wiederholt auf der Liste von Betrieben mit sklavereiähnlichen Arbeitsbedingungen aufgeführt, die vom brasilianischen Arbeitsministerium publiziert wird.
Die Zerstörung des Regenwalds im Amazonas hat nicht nur dramatische Auswirkungen auf den Klimawandel, weil der Wald einer der wichtigsten CO2-Speicher ist. Ebenso problematisch ist der drohende Biodiversitätsverlust vor Ort: So ist der Wald der Lebensraum für einige der am stärksten vom Aussterben bedrohten Tier- und Pflanzenarten, beispielsweise für den Blauara und den Jaguar.
Aus Berichten von indigenen Gemeinschaften in Brasilien geht zudem klar hervor, dass die Agrarwirtschaft ihre Lebensweise stark beeinträchtigt: Einerseits dehnen sich Anbau- und Weideflächen durch Abholzung immer mehr in von indigenen Gemeinschaften bewohntes Gebiet aus. Andererseits sterben durch den Pestizideinsatz Fische und Pflanzungen der indigenen Gemeinschaften werden zerstört. Wer sich gegen die Industrie wehrt, wird massiv bedroht oder sogar umgebracht:
Nach Angaben der NGO Global Witness liegt Brasilien an vierter Stelle weltweit, was die Zahl der getöteten Umweltschützer:innen und Landrechtsverteidiger:innen betrifft.
Wenige Tage vor dem ersten Finanzierungs-Deal für BrasilAgro hat die UBS die konzerneigenen Nachhaltigkeitsrichtlinien (Richtlinien zu Nachhaltigkeits- und Klimarisiken) zur Finanzierung von Sojaproduzenten abgeschwächt – mutmasslich weil die Richtlinien das Geschäft sonst nicht erlaubt hätten.
Während Sojaunternehmen wie BrasilAgro nämlich zuvor Mitglied des Standards Roundtable on Responsible Soy (RTRS) sein mussten, kann es für die UBS neu reichen, wenn das Unternehmen einen Plan aufstellt, sich bis zu einem gewissen Zeitpunkt in der Zukunft zu einem ähnlichen Standard zu verpflichten. Wirklich kontrolliert wird das kaum: Mit der Änderung besteht das grosse Risiko, dass der Plan der finanzierten Unternehmen nach Geschäftsabschluss nie umgesetzt wird.
Das Beispiel zeigt leider einmal mehr, dass «freiwillige» Regeln, wie sie von der Konzernlobby unablässig propagiert werden, nichts bringen und es endlich – auch in der Schweiz – ein griffiges Konzernverantwortungsgesetz braucht.
Das ändert sich mit einem Konzernverantwortungsgesetz
Gäbe es in der Schweiz ein griffiges Konzernverantwortungsgesetz entsprechend den EU-Plänen, dann hätte die UBS vor der Finanzierung der beiden Agrarkonzerne Marfrig und BrasilAgro anschauen müssen, welche Risiken bei den Konzernen in Bezug auf Umweltschäden, Klimaschäden und Menschenrechtsverletzungen bestehen (Sorgfaltsprüfungspflicht).
Da die Risiken seit langem bekannt und sehr gravierend sind, hätte die UBS verbindlich sicherstellen müssen, dass die Konzerne die Probleme umgehend beheben oder – falls nicht erfolgsversprechend – von der Finanzierung ganz absehen müssen.
Hätte die UBS die Konzerne trotzdem finanziert, würde ihr gemäss EU-Vorschlag eine Überprüfung und Rüge des Geschäfts durch die Aufsichtsbehörde drohen – bei Wiederholung eine umsatzabhängige Busse. Nimmt man das deutsche Lieferkettengesetz als Referenz, so könnte diese bis zu 2% des weltweiten Umsatzes betragen (im Fall der UBS wären 2% von rund 35 Milliarden Umsatz ca. 700 Millionen Franken).
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