27.04.2021 - Medienmitteilung

Schwache Verordnung: Alibi-Gegenvorschlag verkommt endgültig zur Farce

Die Trägerschaft der Konzernverantwortungsinitiative wird sich weiterhin für griffige Regeln für Konzerne einsetzen. Dies ist dringend notwendig: Die nun publizierte Verordnung bestätigt endgültig, dass mit dem «Alibi-Gegenvorschlag» keine Verbesserungen zu erwarten sind.

«Der indirekte Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative ist eine eigentliche Kampagnen-Gesetzgebung», sagt Anina Dalbert von Public Eye. Das Resultat eines hastigen Manövers von Bundesrätin Keller-Sutter aus dem Jahr 2019 diente dazu, einen Kompromiss im Parlament zu verhindern und der Bevölkerung vorzugaukeln, die Konzernverantwortungsinitiative brauche es nicht.

Die Regelung verpflichtet grosse Konzerne zu einem Nachhaltigkeitsbericht. Dabei gilt das Prinzip «Comply or Explain» – wer also kein Konzept hat, muss auch nicht berichten. Weiter sollen einige Unternehmen Sorgfaltspflichten in den Bereichen Kinderarbeit und Konfliktmineralien einhalten. Dies bleibt jedoch wirkungslos, da die Einhaltung nicht kontrolliert wird und Verstösse, ganz anders als bei der eigentlich modellgebenden Gesetzgebung der Niederlande, keine Konsequenzen haben. «Damit geht das Gesetz kaum über den Status quo hinaus», so Dalbert.

Verordnung setzt Alibi-Gegenvorschlag minimal um

Nun hat der Bundesrat die Verordnung zum Gesetz in die Vernehmlassung gegeben. Die Trägerschaft der Konzernverantwortungsinitiative wird sich mit einer vertieften Analyse an der Vernehmlassung beteiligen. Bereits auf den ersten Blick ist jedoch klar, dass die Verordnung eine Minimal-Umsetzung einer schwachen Gesetzgebung darstellt. Beispielsweise bei der Frage, welche Unternehmen dem Gesetz überhaupt unterstellt werden: Von der Sorgfaltsprüfungspflicht zu Kinderarbeit werden sämtliche KMU ausgenommen, auch jene mit hohen Risiken in diesem Bereich (z.B. Textil, Schokolade), obwohl gerade hier gemäss Gesetz explizit Spielraum bestünde. Darüber hinaus sind die Sorgfaltspflichten ungenügend definiert und entsprechen damit nicht den internationalen Standards in diesem Bereich.

Und auch in Bezug auf die Konfliktmineralien sind Unternehmen bis zu einer bestimmten Einfuhrmenge an Konfliktmineralien kategorisch ausgenommen. Die Einfuhrmengen wurden unbesehen aus der EU-Regulierung übernommen, obwohl diese sogar durch den Branchen­verband European Precious Metals Federation als zu hoch kritisiert wurden: «The current 100 kg threshold for gold and 4.000 000 kg for gold ores and concentrates required for the regulation to apply risks weakening the standards, which could have reputational consequences for the industry.»

«Mit einer so schwachen Verordnung verkommt der Alibi-Gegenvorschlag endgültig zur Farce. Der Bundesrat ignoriert damit die Mehrheit der Stimmberechtigten, welche die Konzernverantwortungsinitiative angenommen haben und wirksame Regeln für Konzerne wollen», kommentiert Chantal Peyer von Brot für alle.

International abgehängt

Gesetz und Verordnung stehen international quer in der Landschaft. Im Juni wird ein Regulierungsvorschlag der EU-Kommission erwartet, der ganz im Sinne der Konzernverantwortungsinitiative eine sektorenübergreifende Sorgfaltsprüfungspflicht im Bereich der Menschenrechte und der Umwelt verbunden mit einem wirksamen Durchsetzungsmechanismus enthalten soll. In unseren grössten Nachbarländern gehen nicht nur das bereits in Kraft stehende französische «Loi de Vigilance» aus dem Jahr 2017, sondern auch das deutsche «Lieferkettengesetz», das demnächst verabschiedet wird, viel weiter als das Schweizer Gesetz.

Die ersten Nachhaltigkeitsberichte nach Schweizer Gesetz werden aufgrund der Übergangsfrist erst 2024 (über das Jahr 2023) erscheinen. Voraussichtlich wird bis dahin die neue EU-Gesetzgebung bereits verabschiedet sein. «Hätte es der Bundesrat in der Abstimmungskampagne ernst gemeint mit seiner Forderung nach international abgestimmten Regeln, müsste er jetzt mit Nachbessern beginnen», sagt Peyer.

Politische Arbeit für mehr Konzernverantwortung geht weiter

Nach dem historischen Abstimmungsresultat am 29. November, bei dem sich die Mehrheit der Stimmberechtigten für die Konzernverantwortungsinitiative ausgesprochen hat, ist klar: Die Menschen in der Schweiz sind der Meinung, dass sich auch Konzerne an gewisse Grundregeln halten müssen. Deshalb hat die Koalition rund um die Initiative beschlossen, sich weiterhin gemeinsam dafür einzusetzen, dass Konzerne Menschenrechte und Umweltstandards respektieren müssen. Ziel ist es, dass die Schweiz im Einklang mit den internationalen Entwicklungen möglichst bald ein wirksames Gesetz einführt. Diese Tage startet der Verein ein Crowdfunding mit dem Ziel, 5’000 Personen zu finden, die das neue Projekt unterstützen.

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