Unser Ziel
Ein griffiges Gesetz für Konzernverantwortung – damit Konzerne Menschenrechte und Umweltstandards respektieren
In vielen europäischen Ländern gibt es heute Regeln, damit Konzerne Menschenrechte und internationale Umweltstandards auch bei Auslandgeschäften respektieren müssen. Ende Februar 2022 hat wie erwartet auch die EU einen Vorschlag für ein EU-weites Konzernverantwortungsgesetz präsentiert.
Diese Übersicht zeigt, wo es heute welche Konzernverantwortungsgesetze gibt:
Italien
Im italienischen Recht gibt es ein Gesetz, das mit Bussen oder Gewinneinzug droht, wenn Angestellte eines Unternehmens, oder im Interesse des Unternehmens handelnde Dritte, bestimmte Menschenrechtsverletzungen oder Umweltdelikte begehen. Mit einem sogenannten «compliance program» kann sich ein Unternehmen von der Strafe befreien. Auch wenn dieses Modell nicht einem klassischen Konzernverantwortungsgesetz gemäss den UN Guiding Principles entspricht, führt es doch zu einem starken Anreiz für Konzerne, sich an die Menschenrechte zu halten. Im Parlament ist zudem ein Gesetzesentwurf hängig, der das aktuelle Gesetz verschärfen würde.
Belgien
Am 2. April 2021 brachten Abgeordnete aus fünf von sieben Regierungsparteien einen konkreten Entwurf für ein Konzernverantwortungsgesetz im belgischen Parlament ein. Dieses soll sowohl eine Sorgfaltsprüfungspflicht als auch eine zivilrechtliche Haftung für erlittene Schäden enthalten. Ebenfalls ist eine Kontrollbehörde in Planung, die die Sorgfaltsprüfung des Konzerns überwacht und bei Verstössen Bussen bis zu 100‘000 Euro aussprechen kann.
Das Gesetz wird zurzeit in einer Kommission diskutiert und soll sowohl für Konzerne als auch Hochrisiko-KMUs gelten. 60 Unternehmen, darunter etwa Aldi oder Ben & Jerrys, haben bereits ihre Unterstützung für ein solches Gesetz angekündigt.
Finnland
Die finnische Regierung kündigte Anfang 2022 an, in der laufenden Legislatur (bis 2023) ein nationales Gesetz vorzulegen und verabschieden zu wollen. Die bereits im Regierungsprogramm 2019 enthaltene Ankündigung wurde 2020 durch eine Studie von Ernst & Young konkretisiert. Seither arbeitete eine Arbeitsgruppe der Regierung mit verschiedenen Vertreter:innen aus der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft an einem Gesetzesentwurf. Nachem die EU-Kommission im Februar 2022 ihren Regulierungsentwurf präsentierte, liess die Regierung im Juni 2022 verlauten, die Arbeiten am nationalen Gesetz bis zum Ende der Legislatur nicht weiter voranzutreiben, sondern sich auf die Mitgestaltung der EU-Regulierung zu konzentreiren.
Luxembourg
In Luxemburg gibt es kein eigenes Konzernverantwortungsgesetz. Die Regierung hat allerdings im Koalitionsvertrag festgehalten, dass sie die Einführung eines solchen prüft. Zudem ist auch im Parlament ein konkreter Gesetzesvorschlag hängig. Das europaweite Konzernverantwortungsgesetz, das von der EU-Kommission momentan ausgearbeitet wird, wird in Luxembourg als EU-Land auch gelten.
Norwegen
In Norwegen wurde im Sommer 2021 der «Transparency Act» verabschiedet, der am 1. Juli 2022 in Kraft trat. Das Gesetz sieht eine Sorgfaltsprüfungspflicht bezüglich Menschenrechte und Arbeitsbedingungen – wie zum Beispiel existenzsichernde Löhne –entlang der gesamten Wertschöpfungskette vor. Das Gesetz wird bereits für Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden gelten und von einer Konsumentenschutzbehörde durchgesetzt werden, die Bussen verhängen und Anordnungen verfügen kann.
Schweiz
Weil die Konzernverantwortungsinitiative 2020 zwar von der Mehrheit der Stimmberechtigten angenommen wurde, aber am Ständemehr scheiterte, gibt es in der Schweiz noch immer keine griffigen Regeln für Konzerne. Zwar trat Anfang 2022 der Gegenvorschlag in Kraft, doch dieser führt nur dazu, dass Konzerne mehr Hochglanz-Broschüren produzieren.
Schweden
Schweden hat kein eigenes Konzernverantwortungsgesetz, die Regelungen der Europäischen Union gelten.
Die EU-Kommission will ein Konzernverantwortungsgesetz mit umfassender Sorgfaltsprüfungspflicht. Es soll für Konzerne ab 500 Mitarbeitenden und 150 Mio. Euro Umsatz gelten (in Risikosektoren ab 250 MA/40 Mio.). Auch Konzerne aus Drittstaaten sind erfasst, wenn sie diese Umsätze in der EU erreichen. Das Gesetz sieht Kontrollbehörden sowie Haftung für Tochterfirmen und Zulieferer vor.
Dänemark
Dänemark hat kein eigenes Konzernverantwortungsgesetz, die Regelungen der Europäischen Union gelten.
Die EU-Kommission will ein Konzernverantwortungsgesetz mit umfassender Sorgfaltsprüfungspflicht. Es soll für Konzerne ab 500 Mitarbeitenden und 150 Mio. Euro Umsatz gelten (in Risikosektoren ab 250 MA/40 Mio.). Auch Konzerne aus Drittstaaten sind erfasst, wenn sie diese Umsätze in der EU erreichen. Das Gesetz sieht Kontrollbehörden sowie Haftung für Tochterfirmen und Zulieferer vor.
Portugal
Portugal hat kein eigenes Konzernverantwortungsgesetz, die Regelungen der Europäischen Union gelten.
Die EU-Kommission will ein Konzernverantwortungsgesetz mit umfassender Sorgfaltsprüfungspflicht. Es soll für Konzerne ab 500 Mitarbeitenden und 150 Mio. Euro Umsatz gelten (in Risikosektoren ab 250 MA/40 Mio.). Auch Konzerne aus Drittstaaten sind erfasst, wenn sie diese Umsätze in der EU erreichen. Das Gesetz sieht Kontrollbehörden sowie Haftung für Tochterfirmen und Zulieferer vor.
Polen
Polen hat kein eigenes Konzernverantwortungsgesetz, die Regelungen der Europäischen Union gelten.
Die EU-Kommission will ein Konzernverantwortungsgesetz mit umfassender Sorgfaltsprüfungspflicht. Es soll für Konzerne ab 500 Mitarbeitenden und 150 Mio. Euro Umsatz gelten (in Risikosektoren ab 250 MA/40 Mio.). Auch Konzerne aus Drittstaaten sind erfasst, wenn sie diese Umsätze in der EU erreichen. Das Gesetz sieht Kontrollbehörden sowie Haftung für Tochterfirmen und Zulieferer vor.
Bulgarien
Bulgarien hat kein eigenes Konzernverantwortungsgesetz, die Regelungen der Europäischen Union gelten.
Die EU-Kommission will ein Konzernverantwortungsgesetz mit umfassender Sorgfaltsprüfungspflicht. Es soll für Konzerne ab 500 Mitarbeitenden und 150 Mio. Euro Umsatz gelten (in Risikosektoren ab 250 MA/40 Mio.). Auch Konzerne aus Drittstaaten sind erfasst, wenn sie diese Umsätze in der EU erreichen. Das Gesetz sieht Kontrollbehörden sowie Haftung für Tochterfirmen und Zulieferer vor.
Estland
Estland hat kein eigenes Konzernverantwortungsgesetz, die Regelungen der Europäischen Union gelten.
Die EU-Kommission will ein Konzernverantwortungsgesetz mit umfassender Sorgfaltsprüfungspflicht. Es soll für Konzerne ab 500 Mitarbeitenden und 150 Mio. Euro Umsatz gelten (in Risikosektoren ab 250 MA/40 Mio.). Auch Konzerne aus Drittstaaten sind erfasst, wenn sie diese Umsätze in der EU erreichen. Das Gesetz sieht Kontrollbehörden sowie Haftung für Tochterfirmen und Zulieferer vor.
Griechenland
Griechenland hat kein eigenes Konzernverantwortungsgesetz, die Regelungen der Europäischen Union gelten.
Die EU-Kommission will ein Konzernverantwortungsgesetz mit umfassender Sorgfaltsprüfungspflicht. Es soll für Konzerne ab 500 Mitarbeitenden und 150 Mio. Euro Umsatz gelten (in Risikosektoren ab 250 MA/40 Mio.). Auch Konzerne aus Drittstaaten sind erfasst, wenn sie diese Umsätze in der EU erreichen. Das Gesetz sieht Kontrollbehörden sowie Haftung für Tochterfirmen und Zulieferer vor.
Frankreich
Seit 2017 gibt es in Frankreich das «Loi de Vigilance», das grosse französische Konzerne dazu verpflichtet, Menschenrechte einzuhalten und die Umwelt zu respektieren. Frankreich war damit eines der ersten europäischen Länder, das ein Konzernverantwortungsgesetz eingeführt hat. Das Gesetz gilt ab mind. 5‘000 Angestellten und verpflichtet die Konzerne zu einer Sorgfaltsprüfungspflicht. Zudem können Betroffene zivilrechtliche Klagen einreichen, um Schadenersatz zu erlangen. Acht Gerichtsverfahren sind auf Basis des neuen Gesetzes hängig.
Kroatien
Kroatien hat kein eigenes Konzernverantwortungsgesetz, die Regelungen der Europäischen Union gelten.
Die EU-Kommission will ein Konzernverantwortungsgesetz mit umfassender Sorgfaltsprüfungspflicht. Es soll für Konzerne ab 500 Mitarbeitenden und 150 Mio. Euro Umsatz gelten (in Risikosektoren ab 250 MA/40 Mio.). Auch Konzerne aus Drittstaaten sind erfasst, wenn sie diese Umsätze in der EU erreichen. Das Gesetz sieht Kontrollbehörden sowie Haftung für Tochterfirmen und Zulieferer vor.
Lettland
Lettland hat kein eigenes Konzernverantwortungsgesetz, die Regelungen der Europäischen Union gelten.
Die EU-Kommission will ein Konzernverantwortungsgesetz mit umfassender Sorgfaltsprüfungspflicht. Es soll für Konzerne ab 500 Mitarbeitenden und 150 Mio. Euro Umsatz gelten (in Risikosektoren ab 250 MA/40 Mio.). Auch Konzerne aus Drittstaaten sind erfasst, wenn sie diese Umsätze in der EU erreichen. Das Gesetz sieht Kontrollbehörden sowie Haftung für Tochterfirmen und Zulieferer vor.
Litauen
Litauen hat kein eigenes Konzernverantwortungsgesetz, die Regelungen der Europäischen Union gelten.
Die EU-Kommission will ein Konzernverantwortungsgesetz mit umfassender Sorgfaltsprüfungspflicht. Es soll für Konzerne ab 500 Mitarbeitenden und 150 Mio. Euro Umsatz gelten (in Risikosektoren ab 250 MA/40 Mio.). Auch Konzerne aus Drittstaaten sind erfasst, wenn sie diese Umsätze in der EU erreichen. Das Gesetz sieht Kontrollbehörden sowie Haftung für Tochterfirmen und Zulieferer vor.
Malta
Malta hat kein eigenes Konzernverantwortungsgesetz, die Regelungen der Europäischen Union gelten.
Die EU-Kommission will ein Konzernverantwortungsgesetz mit umfassender Sorgfaltsprüfungspflicht. Es soll für Konzerne ab 500 Mitarbeitenden und 150 Mio. Euro Umsatz gelten (in Risikosektoren ab 250 MA/40 Mio.). Auch Konzerne aus Drittstaaten sind erfasst, wenn sie diese Umsätze in der EU erreichen. Das Gesetz sieht Kontrollbehörden sowie Haftung für Tochterfirmen und Zulieferer vor.
Rumänien
Rumänien hat kein eigenes Konzernverantwortungsgesetz, die Regelungen der Europäischen Union gelten.
Die EU-Kommission will ein Konzernverantwortungsgesetz mit umfassender Sorgfaltsprüfungspflicht. Es soll für Konzerne ab 500 Mitarbeitenden und 150 Mio. Euro Umsatz gelten (in Risikosektoren ab 250 MA/40 Mio.). Auch Konzerne aus Drittstaaten sind erfasst, wenn sie diese Umsätze in der EU erreichen. Das Gesetz sieht Kontrollbehörden sowie Haftung für Tochterfirmen und Zulieferer vor.
Slowakei
Die Slowakei hat kein eigenes Konzernverantwortungsgesetz, die Regelungen der Europäischen Union gelten.
Die EU-Kommission will ein Konzernverantwortungsgesetz mit umfassender Sorgfaltsprüfungspflicht. Es soll für Konzerne ab 500 Mitarbeitenden und 150 Mio. Euro Umsatz gelten (in Risikosektoren ab 250 MA/40 Mio.). Auch Konzerne aus Drittstaaten sind erfasst, wenn sie diese Umsätze in der EU erreichen. Das Gesetz sieht Kontrollbehörden sowie Haftung für Tochterfirmen und Zulieferer vor.
Slowenien
Slowenien hat kein eigenes Konzernverantwortungsgesetz, die Regelungen der Europäischen Union gelten.
Die EU-Kommission will ein Konzernverantwortungsgesetz mit umfassender Sorgfaltsprüfungspflicht. Es soll für Konzerne ab 500 Mitarbeitenden und 150 Mio. Euro Umsatz gelten (in Risikosektoren ab 250 MA/40 Mio.). Auch Konzerne aus Drittstaaten sind erfasst, wenn sie diese Umsätze in der EU erreichen. Das Gesetz sieht Kontrollbehörden sowie Haftung für Tochterfirmen und Zulieferer vor.
Tschechische Republik
Die Tschechische Republik hat kein eigenes Konzernverantwortungsgesetz, die Regelungen der Europäischen Union gelten.
Die EU-Kommission will ein Konzernverantwortungsgesetz mit umfassender Sorgfaltsprüfungspflicht. Es soll für Konzerne ab 500 Mitarbeitenden und 150 Mio. Euro Umsatz gelten (in Risikosektoren ab 250 MA/40 Mio.). Auch Konzerne aus Drittstaaten sind erfasst, wenn sie diese Umsätze in der EU erreichen. Das Gesetz sieht Kontrollbehörden sowie Haftung für Tochterfirmen und Zulieferer vor.
Ungarn
Ungarn hat kein eigenes Konzernverantwortungsgesetz, die Regelungen der Europäischen Union gelten.
Die EU-Kommission will ein Konzernverantwortungsgesetz mit umfassender Sorgfaltsprüfungspflicht. Es soll für Konzerne ab 500 Mitarbeitenden und 150 Mio. Euro Umsatz gelten (in Risikosektoren ab 250 MA/40 Mio.). Auch Konzerne aus Drittstaaten sind erfasst, wenn sie diese Umsätze in der EU erreichen. Das Gesetz sieht Kontrollbehörden sowie Haftung für Tochterfirmen und Zulieferer vor.
Zypern
Zypern hat kein eigenes Konzernverantwortungsgesetz, die Regelungen der Europäischen Union gelten.
Die EU-Kommission will ein Konzernverantwortungsgesetz mit umfassender Sorgfaltsprüfungspflicht. Es soll für Konzerne ab 500 Mitarbeitenden und 150 Mio. Euro Umsatz gelten (in Risikosektoren ab 250 MA/40 Mio.). Auch Konzerne aus Drittstaaten sind erfasst, wenn sie diese Umsätze in der EU erreichen. Das Gesetz sieht Kontrollbehörden sowie Haftung für Tochterfirmen und Zulieferer vor.
Deutschland
Der Deutsche Bundestag hat im Sommer 2021 das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verabschiedet, das anfangs 2023 in Kraft trat. Neben einer weitgehenden Sorgfaltsprüfungspflicht entlang der Wertschöpfungskette gibt es eine Aufsichtsbehörde, die die Einhaltung des Gesetzes durch die Konzerne überwacht und bei Fehlverhalten hohe Bussen aussprechen kann. Ab einer gewissen Bussenhöhe kann ein Unternehmen zusätzlich aus der öffentlichen Beschaffung ausgeschlossen werden. Das Gesetz gilt heute für deutsche Konzerne und Zweigniederlassungen ausländischer Konzerne, ab mind. 3000 Angestellten im Inland, ab 2024 dann ab mind. 1000 Angestellten.
Grossbritannien
In Grossbritannien gibt es kein Konzernverantwortungsgesetz, aber das Rechtssystem lässt Klagen von Geschädigten vor britischen Gerichten zu. Die Rechtsprechung hat mit dem «duty of care»-Ansatz eine Art Sorgfaltsprüfungspflicht etabliert: Konzerne haften unter Umständen für die eigene Fahrlässigkeit, wenn sie Sorgfaltsmassnahmen unterlassen, die einen Schaden hätten verhindern können. Britische Gerichte haben zudem auch Klagen zugelassen, bei denen die Schädigung von einer Geschäftsbeziehung und nicht einer Tochterfirma ausgeht; die Urteile sind in diesen Fällen aber noch ausstehend. Im Herbst 2021 forderten Unternehmen wie Microsoft, Nestlé oder Unilever die britische Regierung auf, ein ambitioniertes Konzernverantwortungsgesetz vorzulegen, um gegenüber der EU nicht ins Hintertreffen zu geraten.
Irland
In Irland gibt es kein eigenes Konzernverantwortungsgesetz, die Regierung hat sich aber Ende 2020 dazu verpflichtet, die Einführung eines Gesetzes zu prüfen. Das europaweite Konzernverantwortungsgesetz wird in Irland als EU-Land auch gelten.
Spanien
Die spanische Regierung hat anfangs Jahr angekündigt, noch 2022 ein Konzernverantwortungsgesetz auszuarbeiten. Dieses soll gemäss Vorkonsultation eine breite Sorgfaltsprüfungspflicht entlang der Wertschöpfungskette, eine Aufsichtsbehörde, zivilrechtliche Haftung, Zugang zu spanischen Gerichten und kollektive Verbandsklagen umfassen.
Niederlande
In den Niederlanden wurde 2019 ein Gesetz über Kinderarbeit verabschiedet. Dieses sieht eine Sorgfaltsprüfungspflicht bzgl. Kinderarbeit entlang der gesamten Wertschöpfungskette vor. Eine Aufsichtsbehörde kontrolliert ob die Sorgfaltsprüfungspflicht erfüllt ist, sie kann fehlbare Konzerne büssen. Im Extremfall sind sogar Gefängnisstrafen für verantwortungslose Geschäftsleitungsmitglieder vorgesehen. Im Parlament ist bereits ein konkreter Entwurf hängig, um das Kinderarbeitsgesetz nun auf sämtliche Menschenrechts- und Umweltschäden auszudehnen. Die aktuelle Regierung hat im Januar 2022 angekündigt nun eine solche nationale Regulierung auszuarbeiten.
Zudem sind in den Niederlanden bereits mehrere Gerichtsfälle gegen Konzerne hängig oder entschieden worden.
Österreich
Im österreichischen Parlament ist ein Gesetzesentwurf hängig, der Sorgfaltsprüfungspflichten verbunden mit zivilrechtlicher Haftung, einer Kontrollbehörde und strafrechtlichen Sanktionen für Konzerne beinhaltet. Das europaweite Konzernverantwortungsgesetz, das von der EU-Kommission momentan ausgearbeitet wird, wird in Österreich als EU-Land auch gelten.
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Griffiges Gesetz oder Gerichtsurteil
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Griffiges Gesetz von Regierung oder Parlament diskutiert
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Kein eigenes Gesetz, EU-Regelungen gelten
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Kein griffiges Gesetz, keine EU-Regelung
Die Schweiz ist bald das einzige Land ohne Konzernverantwortungsgesetz
In der Schweiz gibt es noch immer keine griffigen Regeln für Konzerne. Die Konzernverantwortungsinitiative wurde 2020 zwar von einer Mehrheit der Stimmbevölkerung angenommen, sie scheiterte aber am Ständemehr. Anfang 2022 trat deshalb der zahnlose Alibi-Gegenvorschlag in Kraft, doch dieser führt nur dazu, dass Konzerne neue Hochglanz-Broschüren produzieren. Für angerichtete Schäden müssen sie weiterhin nicht geradestehen.
Der Bundesrat muss sein Versprechen halten
Bundesrätin Keller-Sutter im Abstimmungskampf zur Konzernverantwortungsinitiative immer wieder versprochen, dass sie in der Schweiz ein «international abgestimmtes» Gesetz möchte und «gleich lange Spiesse» für Konzerne in der Schweiz und in der EU. Mit dem neuen EU-Gesetz gibt es endgültig keine Ausreden mehr. Darum lancierten wir im Sommer 2022 eine grosse Petition an Bundesrat und Parlament, mit dem Ziel in nur 100 Tagen 100’000 Unterschriften zu sammeln. Der unglaubliche Einsatz von über tausend Freiwilligen ermöglichte, dass wir unser ursprüngliches Sammelziel weit übertrafen: Am 1. Dezember 2022 reichten wir in Bern 217’509 Unterschriften ein – eine der eindrücklichsten Petitionen aller Zeiten!
Ohne unseren politischen Druck wird die Konzernlobby im Parlament weiterhin verhindern, dass die Schweiz beim Thema Konzernverantwortung nachzieht. Deshalb müssen wir den Druck auf die Politik hoch halten und der Öffentlichkeit aufzeigen, was die Folgen einer Regulierungsoase Schweiz sind: Konzerne wie Glencore zerstören weiterhin Regenwälder, vertreiben Menschen von ihrem Land oder setzen auf Zwangsarbeit. Damit muss endlich Schluss sein..
DAS MACHEN WIR
- Öffentlichkeitsarbeit: Damit Medien und Stimmbürger:innen Bescheid wissen darüber, wie Schweizer Konzerne im Ausland weiterhin Menschenrechte verletzen oder Umweltstandards missachten.
- Politik: Unser Ziel ist es, dass eine möglichst breite Koalition im Parlament mithilft, das Volksmehr zur Konzernverantwortungsinitiative in ein griffiges Gesetz zu giessen.
- Mobilisierung: Mit unseren Unterstützer:innen machen wir auf der Strasse und im Internet Druck auf Bundesrat und Parlament. Sie müssen merken: Unsere Bewegung bleibt dran.
- Vernetzung: Wir arbeiten mit Organisationen im Ausland zusammen, die ebenfalls für mehr Konzernverantwortung kämpfen und Fälle von Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung dokumentieren.
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