Kathrin Amacker
alt Nationalrätin Die Mitte (BL) und Präsidentin Fairtrade Max Havelaar
Ja zur Konzernverantwortungsinitiative – damit Konzerne Menschenrechte und Umweltstandards respektieren
Eine Glencore-Mine verseucht einen Landstrich in Peru, in einer Vorzeigemine der Schweizer Goldindustrie sterben 27 Minenarbeiter und der Agrarchemie-Konzern Syngenta verkauft Kaffee aus sklavereiähnlichen Arbeitsbedingungen. Immer wieder verletzen Konzerne mit Sitz in der Schweiz die Menschenrechte und ignorieren minimale Umweltstandards. Die Konzernverantwortungsinitiative verhindert, dass Konzerne weiterhin Menschenrechte verletzen oder die Umwelt zerstören.
1. Dank einer risikobasierten Sorgfaltspflicht für Menschenrechte und Umweltschutz gemäss internationalen Standards müssten Konzerne wie Glencore dafür sorgen, dass ihre Tochterfirmen im Ausland keine Kinder beschäftigen oder dass giftiges Abwasser korrekt entsorgt wird, statt es einfach in den nächsten Fluss zu leiten. Die Pflichten gelten für Konzerne ab 1’000 Mitarbeitenden und 450 Millionen Umsatz sowie für Grossunternehmen in Hochrisikosektoren. KMU sind nicht betroffen.
2. Eine unabhängige Aufsicht kontrolliert, ob Konzerne wie Glencore ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen. Bei Verstössen kann sie die Beendigung und Sanierung eines Schadens anordnen und hohe Bussen aussprechen.
3. Betroffene sollen zudem die Möglichkeit erhalten, für erlittene Schäden von Konzernen wie Glencore Schadenersatz zu verlangen. Darum fordert die Initiative, dass Konzerne für Schäden, die sie oder ihre Tochterfirmen verursacht haben, vor einem Schweizer Zivilgericht geradestehen müssen.
Die Konzernverantwortungsinitiative wird von einem breiten Bündnis aus Politiker:innen aller Lager, Schweizer Unternehmer:innen und über 90 Organisationen aus der Zivilgesellschaft unterstützt.
Hier findest Du den Initiativtext mit kurzen Erklärungen.
alt Nationalrätin Die Mitte (BL) und Präsidentin Fairtrade Max Havelaar
Verantwortliche Kommunikation und Medien Romandie, Solidar Suisse
Kantonalparteipräsident GLP (GE), Co-Präsident Gewerbeverein Kanton Genf
ehem. Ständeratspräsident FDP (NE)
Co-Geschäftsführer Groupe Corbat AG und Grossrat Die Mitte (JU)
Juristin Wirtschaft und Menschenrechte, Public Eye
ehem. Nationalratspräsident Die Mitte (FR)
Nationalrat GLP (AG)
Nationalrat Die Mitte (TI)
Direktorin HEKS
Verantwortliche Wirtschaft und Menschenrechte, Amnesty International Schweiz
Nationalrat Die Mitte (BE)
Nationalrat EVP (BE)
Geschäftsführer Künzli Davos AG
Geschäftsleiterin Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV)
Geschäftsleitungsmitglied Caritas Schweiz
Nationalrätin SP (BL)
Ehem. Nationalrätin Die Mitte (SG) und Präsidentin Stiftungsforum Fastenaktion
Geschäftsleiterin Greenpeace Schweiz
Vize-Präsident der Jungen Mitte Schweiz und Grossratsstellvertreter (VS)
Nationalrat Die Mitte (SO)
Grossrat FDP (TI)
alt Staatsrat, alt Nationalrat FDP (VD)
Nationalrätin Grüne (SG)
alt Nationalrätin SP (FR) und Präsidentin Pro Natura
Advocacy und Kampagnen terre des hommes schweiz
alt Nationalrat CSP (OW)
In vielen europäischen Ländern gibt es bereits Regeln, damit Konzerne Menschenrechte und internationale Umweltstandards auch bei Auslandgeschäften respektieren müssen. Durch die neue EU-weite Konzernverantwortungsrichtlinie, die im Sommer 2024 in Kraft trat, ist die Schweiz bald das einzige Land in Europa ohne Konzernverantwortung.
Die neue Richtlinie gilt für alle grossen Konzerne mit Sitz in einem EU-Land, die weltweit mehr als 1’000 Mitarbeitende beschäftigen und mindestens 450 Millionen Euro umsetzen, und beinhaltet folgende vier Elemente:
Konzerne müssen bei ihren Geschäften dafür sorgen, dass keine Menschenrechte oder Umweltstandards verletzt werden. Das betrifft beispielsweise den Einkauf von Rohstoffen oder den Vertrieb hochgiftiger Pestizide.
Konzerne müssen einen Plan entwickeln, wie sie ihre Geschäftstätigkeit mit dem Pariser Klimaziel in Einklang bringen und diesen umsetzen. Dabei müssen sie sowohl direkte als auch indirekte Emissionen berücksichtigen.
Die EU sieht in jedem Mitgliedstaat die Schaffung einer unabhängigen Aufsicht vor, die die Einhaltung der Pflichten kontrolliert und bei Verstössen sowohl die Herstellung des ordnungsgemässen Zustands anordnen als auch umsatzabhängige Bussen verhängen kann.
Führt eine Verletzung der Sorgfaltspflicht zu einem Schaden, sollen Betroffene die Möglichkeit erhalten, beim betreffenden Konzern Schadenersatz einzufordern. Dabei sieht die EU in gewissen Fällen auch eine Haftung für Zulieferer vor.
Die Richtlinie trat im Sommer 2024 in Kraft, alle EU-Staaten müssen sie innerhalb von zwei Jahren ins nationale Recht überführen.
Diese Übersichtskarte zeigt, wo es heute welche Konzernverantwortungsgesetze gibt. Klicke auf ein Land, um mehr zu erfahren:
Im italienischen Recht gibt es ein Gesetz, das Bussen oder einen Gewinneinzug vorsieht, wenn Angestellte eines Unternehmens oder im Interesse des Unternehmens handelnde Dritte bestimmte Menschenrechtsverletzungen oder Umweltdelikte begehen. Mit einem sogenannten «compliance program» kann sich ein Unternehmen von der Strafe befreien. Auch wenn dieses Modell nicht einem klassischen Konzernverantwortungsgesetz gemäss den UN Guiding Principles entspricht, führt es doch zu einem starken Anreiz für Konzerne, sich an die Menschenrechte zu halten.
Belgien hat noch kein eigenes Konzernverantwortungsgesetz und wird bis 2026 die neue Konzernverantwortungsrichtlinie der Europäischen Union in nationales Recht umsetzen.
Diese sieht umfassende Sorgfaltspflichten im Bezug auf Menschenrechte und Umweltstandards sowie eine Klimapflicht für Unternehmen ab 1’000 Mitarbeitenden und 450 Millionen Euro Umsatz vor. Zur Durchsetzung sieht die Richtlinie eine nationale Kontrollbehörde sowie Haftungsbestimmungen vor.
Finnland hat noch kein eigenes Konzernverantwortungsgesetz und wird bis 2026 die neue Konzernverantwortungsrichtlinie der Europäischen Union in nationales Recht umsetzen.
Diese sieht umfassende Sorgfaltspflichten im Bezug auf Menschenrechte und Umweltstandards sowie eine Klimapflicht für Unternehmen ab 1’000 Mitarbeitenden und 450 Millionen Euro Umsatz vor. Zur Durchsetzung sieht die Richtlinie eine nationale Kontrollbehörde sowie Haftungsbestimmungen vor.
Luxemburg hat noch kein eigenes Konzernverantwortungsgesetz und wird bis 2026 die neue Konzernverantwortungsrichtlinie der Europäischen Union in nationales Recht umsetzen.
Diese sieht umfassende Sorgfaltspflichten im Bezug auf Menschenrechte und Umweltstandards sowie eine Klimapflicht für Unternehmen ab 1’000 Mitarbeitenden und 450 Millionen Euro Umsatz vor. Zur Durchsetzung sieht die Richtlinie eine nationale Kontrollbehörde sowie Haftungsbestimmungen vor.
In Norwegen wurde im Sommer 2021 der «Transparency Act» verabschiedet, der am 1. Juli 2022 in Kraft trat. Das Gesetz sieht eine Sorgfaltspflicht bezüglich Menschenrechten und Arbeitsbedingungen – wie zum Beispiel existenzsichernde Löhne – entlang der gesamten Wertschöpfungskette vor. Das Gesetz gilt bereits für Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden und wird von einer Konsumentenschutzbehörde durchgesetzt, die Bussen verhängen und Anordnungen verfügen kann.
Weil die Konzernverantwortungsinitiative 2020 zwar von der Mehrheit der Stimmberechtigten angenommen wurde, aber am Ständemehr scheiterte, gibt es in der Schweiz noch immer keine griffigen Regeln für Konzerne. Zwar trat Anfang 2022 der Gegenvorschlag in Kraft, doch dieser führt nur dazu, dass Konzerne mehr Hochglanz-Broschüren produzieren.
Schweden hat noch kein eigenes Konzernverantwortungsgesetz und wird bis 2026 die neue Konzernverantwortungsrichtlinie der Europäischen Union in nationales Recht umsetzen.
Diese sieht umfassende Sorgfaltspflichten im Bezug auf Menschenrechte und Umweltstandards sowie eine Klimapflicht für Unternehmen ab 1’000 Mitarbeitenden und 450 Millionen Euro Umsatz vor. Zur Durchsetzung sieht die Richtlinie eine nationale Kontrollbehörde sowie Haftungsbestimmungen vor.
Dänemark hat noch kein eigenes Konzernverantwortungsgesetz und wird bis 2026 die neue Konzernverantwortungsrichtlinie der Europäischen Union in nationales Recht umsetzen.
Diese sieht umfassende Sorgfaltspflichten im Bezug auf Menschenrechte und Umweltstandards sowie eine Klimapflicht für Unternehmen ab 1’000 Mitarbeitenden und 450 Millionen Euro Umsatz vor. Zur Durchsetzung sieht die Richtlinie eine nationale Kontrollbehörde sowie Haftungsbestimmungen vor.
Portugal hat noch kein eigenes Konzernverantwortungsgesetz und wird bis 2026 die neue Konzernverantwortungsrichtlinie der Europäischen Union in nationales Recht umsetzen.
Diese sieht umfassende Sorgfaltspflichten im Bezug auf Menschenrechte und Umweltstandards sowie eine Klimapflicht für Unternehmen ab 1’000 Mitarbeitenden und 450 Millionen Euro Umsatz vor. Zur Durchsetzung sieht die Richtlinie eine nationale Kontrollbehörde sowie Haftungsbestimmungen vor.
Polen hat kein eigenes Konzernverantwortungsgesetz und wird bis 2026 die neue Konzernverantwortungsrichtlinie der Europäischen Union in nationales Recht umsetzen.
Diese sieht umfassende Sorgfaltspflichten im Bezug auf Menschenrechte und Umweltstandards sowie eine Klimapflicht für Unternehmen ab 1’000 Mitarbeitenden und 450 Millionen Euro Umsatz vor. Zur Durchsetzung sieht die Richtlinie eine nationale Kontrollbehörde sowie Haftungsbestimmungen vor.
Bulgarien hat noch kein eigenes Konzernverantwortungsgesetz und wird bis 2026 die neue Konzernverantwortungsrichtlinie der Europäischen Union in nationales Recht umsetzen.
Diese sieht umfassende Sorgfaltspflichten im Bezug auf Menschenrechte und Umweltstandards sowie eine Klimapflicht für Unternehmen ab 1’000 Mitarbeitenden und 450 Millionen Euro Umsatz vor. Zur Durchsetzung sieht die Richtlinie eine nationale Kontrollbehörde sowie Haftungsbestimmungen vor.
Estland hat noch kein eigenes Konzernverantwortungsgesetz und wird bis 2026 die neue Konzernverantwortungsrichtlinie der Europäischen Union in nationales Recht umsetzen.
Diese sieht umfassende Sorgfaltspflichten im Bezug auf Menschenrechte und Umweltstandards sowie eine Klimapflicht für Unternehmen ab 1’000 Mitarbeitenden und 450 Millionen Euro Umsatz vor. Zur Durchsetzung sieht die Richtlinie eine nationale Kontrollbehörde sowie Haftungsbestimmungen vor.
Griechenland hat noch kein eigenes Konzernverantwortungsgesetz und wird bis 2026 die neue Konzernverantwortungsrichtlinie der Europäischen Union in nationales Recht umsetzen.
Diese sieht umfassende Sorgfaltspflichten im Bezug auf Menschenrechte und Umweltstandards sowie eine Klimapflicht für Unternehmen ab 1’000 Mitarbeitenden und 450 Millionen Euro Umsatz vor. Zur Durchsetzung sieht die Richtlinie eine nationale Kontrollbehörde sowie Haftungsbestimmungen vor.
Seit 2017 gibt es in Frankreich das «Loi de Vigilance», das grosse französische Konzerne dazu verpflichtet, die Menschenrechte einzuhalten und die Umwelt zu respektieren. Frankreich war damit eines der ersten europäischen Länder, das ein Konzernverantwortungsgesetz eingeführt hat. Das Gesetz gilt ab mindestens 5‘000 Angestellten und verpflichtet die Konzerne zu einer Sorgfaltspflicht. Zudem können Betroffene zivilrechtliche Klagen einreichen, um Schadenersatz zu erlangen. Mehrere Gerichtsverfahren sind auf Basis des neuen Gesetzes hängig.
Kroatien hat noch kein eigenes Konzernverantwortungsgesetz und wird bis 2026 die neue Konzernverantwortungsrichtlinie der Europäischen Union in nationales Recht umsetzen.
Diese sieht umfassende Sorgfaltspflichten im Bezug auf Menschenrechte und Umweltstandards sowie eine Klimapflicht für Unternehmen ab 1’000 Mitarbeitenden und 450 Millionen Euro Umsatz vor. Zur Durchsetzung sieht die Richtlinie eine nationale Kontrollbehörde sowie Haftungsbestimmungen vor.
Lettland hat noch kein eigenes Konzernverantwortungsgesetz und wird bis 2026 die neue Konzernverantwortungsrichtlinie der Europäischen Union in nationales Recht umsetzen.
Diese sieht umfassende Sorgfaltspflichten im Bezug auf Menschenrechte und Umweltstandards sowie eine Klimapflicht für Unternehmen ab 1’000 Mitarbeitenden und 450 Millionen Euro Umsatz vor. Zur Durchsetzung sieht die Richtlinie eine nationale Kontrollbehörde sowie Haftungsbestimmungen vor.
Litauen hat noch kein eigenes Konzernverantwortungsgesetz und wird bis 2026 die neue Konzernverantwortungsrichtlinie der Europäischen Union in nationales Recht umsetzen.
Diese sieht umfassende Sorgfaltspflichten im Bezug auf Menschenrechte und Umweltstandards sowie eine Klimapflicht für Unternehmen ab 1’000 Mitarbeitenden und 450 Millionen Euro Umsatz vor. Zur Durchsetzung sieht die Richtlinie eine nationale Kontrollbehörde sowie Haftungsbestimmungen vor.
Malta hat noch kein eigenes Konzernverantwortungsgesetz und wird bis 2026 die neue Konzernverantwortungsrichtlinie der Europäischen Union in nationales Recht umsetzen.
Diese sieht umfassende Sorgfaltspflichten im Bezug auf Menschenrechte und Umweltstandards sowie eine Klimapflicht für Unternehmen ab 1’000 Mitarbeitenden und 450 Millionen Euro Umsatz vor. Zur Durchsetzung sieht die Richtlinie eine nationale Kontrollbehörde sowie Haftungsbestimmungen vor.
Rumänien hat noch kein eigenes Konzernverantwortungsgesetz und wird bis 2026 die neue Konzernverantwortungsrichtlinie der Europäischen Union in nationales Recht umsetzen.
Diese sieht umfassende Sorgfaltspflichten im Bezug auf Menschenrechte und Umweltstandards sowie eine Klimapflicht für Unternehmen ab 1’000 Mitarbeitenden und 450 Millionen Euro Umsatz vor. Zur Durchsetzung sieht die Richtlinie eine nationale Kontrollbehörde sowie Haftungsbestimmungen vor.
Die Slowakei hat noch kein eigenes Konzernverantwortungsgesetz und wird bis 2026 die neue Konzernverantwortungsrichtlinie der Europäischen Union in nationales Recht umsetzen.
Diese sieht umfassende Sorgfaltspflichten im Bezug auf Menschenrechte und Umweltstandards sowie eine Klimapflicht für Unternehmen ab 1’000 Mitarbeitenden und 450 Millionen Euro Umsatz vor. Zur Durchsetzung sieht die Richtlinie eine nationale Kontrollbehörde sowie Haftungsbestimmungen vor.
Slowenien hat kein eigenes Konzernverantwortungsgesetz, und wird bis 2026 die neue Konzernverantwortungsrichtlinie der Europäischen Union in nationales Recht umsetzen.
Diese sieht umfassende Sorgfaltspflichten im Bezug auf Menschenrechte und Umweltstandards sowie eine Klimapflicht für Unternehmen ab 1’000 Mitarbeitenden und 450 Millionen Euro Umsatz vor. Zur Durchsetzung sieht die Richtlinie eine nationale Kontrollbehörde sowie Haftungsbestimmungen vor.
Die Tschechische Republik hat noch kein eigenes Konzernverantwortungsgesetz und wird bis 2026 die neue Konzernverantwortungsrichtlinie der Europäischen Union in nationales Recht umsetzen.
Diese sieht umfassende Sorgfaltspflichten im Bezug auf Menschenrechte und Umweltstandards sowie eine Klimapflicht für Unternehmen ab 1’000 Mitarbeitenden und 450 Millionen Euro Umsatz vor. Zur Durchsetzung sieht die Richtlinie eine nationale Kontrollbehörde sowie Haftungsbestimmungen vor.
Ungarn hat noch kein eigenes Konzernverantwortungsgesetz und wird bis 2026 die neue Konzernverantwortungsrichtlinie der Europäischen Union in nationales Recht umsetzen.
Diese sieht umfassende Sorgfaltspflichten im Bezug auf Menschenrechte und Umweltstandards sowie eine Klimapflicht für Unternehmen ab 1’000 Mitarbeitenden und 450 Millionen Euro Umsatz vor. Zur Durchsetzung sieht die Richtlinie eine nationale Kontrollbehörde sowie Haftungsbestimmungen vor.
Zypern hat noch kein eigenes Konzernverantwortungsgesetz und wird bis 2026 die neue Konzernverantwortungsrichtlinie der Europäischen Union in nationales Recht umsetzen.
Diese sieht umfassende Sorgfaltspflichten im Bezug auf Menschenrechte und Umweltstandards sowie eine Klimapflicht für Unternehmen ab 1’000 Mitarbeitenden und 450 Millionen Euro Umsatz vor. Zur Durchsetzung sieht die Richtlinie eine nationale Kontrollbehörde sowie Haftungsbestimmungen vor.
Der Deutsche Bundestag hat im Sommer 2021 das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verabschiedet, das anfangs 2023 in Kraft trat. Neben einer weitgehenden Sorgfaltspflicht entlang der Wertschöpfungskette gibt es eine Aufsichtsbehörde, die die Einhaltung des Gesetzes durch die Konzerne überwacht und bei Fehlverhalten hohe Bussen aussprechen kann. Ab einer gewissen Bussenhöhe kann ein Unternehmen zusätzlich aus der öffentlichen Beschaffung ausgeschlossen werden. Das Gesetz gilt für deutsche Konzerne und Zweigniederlassungen ausländischer Konzerne ab mindestens 1’000 Angestellten.
In Grossbritannien gibt es zwar noch kein explizites Konzernverantwortungsgesetz, aber das Rechtssystem lässt Klagen von Geschädigten vor britischen Gerichten zu. Die Rechtsprechung hat mit dem «duty of care»- Ansatz eine Sorgfaltspflicht etabliert: Konzerne haften unter Umständen für die eigene Fahrlässigkeit, wenn sie Sorgfaltsmassnahmen unterlassen, die einen Schaden hätten verhindern können. Im Mai 2023 forderten Parlamentarier:innen aus verschiedenen Parteien gemeinsam ein explizites und ambitioniertes Konzernverantwortungsgesetz. Die Forderung wird von Unternehmen wie Microsoft, Nestlé oder Unilever unterstützt. Ende 2023 wurde im Parlament ein konkreter Gesetzesvorschlag mit Sorgfaltspflicht, Aufsicht, zivilrechtlicher Haftung, sowie strafrechtlichen Sanktionen eingebracht. 2024 forderte eine Parlamentskommission angesichts der neuen EU-Richtlinie rasches Handeln um nicht in Rückstand zu geraten.
Irland hat noch kein eigenes Konzernverantwortungsgesetz und wird bis 2026 die neue Konzernverantwortungsrichtlinie der Europäischen Union in nationales Recht umsetzen.
Diese sieht umfassende Sorgfaltspflichten im Bezug auf Menschenrechte und Umweltstandards sowie eine Klimapflicht für Unternehmen ab 1’000 Mitarbeitenden und 450 Millionen Euro Umsatz vor. Zur Durchsetzung sieht die Richtlinie eine nationale Kontrollbehörde sowie Haftungsbestimmungen vor.
Spanien hat noch kein eigenes Konzernverantwortungsgesetz und wird bis 2026 die neue Konzernverantwortungsrichtlinie der Europäischen Union in nationales Recht umsetzen.
Diese sieht umfassende Sorgfaltspflichten im Bezug auf Menschenrechte und Umweltstandards sowie eine Klimapflicht für Unternehmen ab 1’000 Mitarbeitenden und 450 Millionen Euro Umsatz vor. Zur Durchsetzung sieht die Richtlinie eine nationale Kontrollbehörde sowie Haftungsbestimmungen vor.
In den Niederlanden wurden bereits mehrere Gerichtsfälle gegen Konzerne entschieden und mit einem Vergleich abgeschlossen. Zudem wurde bereits 2019 ein Gesetz über Kinderarbeit verabschiedet. Dieses sieht eine Sorgfaltspflicht bzgl. Kinderarbeit entlang der gesamten Wertschöpfungskette vor. Im Parlament ist seit 2023 ein konkreter Entwurf hängig, um das Kinderarbeitsgesetz auf sämtliche Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden auszudehnen. Und seit Sommer 2024 arbeiten die Niederlanden bereits intensiv an der nationalen Umsetzung des neuen EU-Konzernveranwortungsgesetzes.
Österreich hat noch kein eigenes Konzernverantwortungsgesetz und wird bis 2026 die neue Konzernverantwortungsrichtlinie der Europäischen Union in nationales Recht umsetzen.
Diese sieht umfassende Sorgfaltspflichten im Bezug auf Menschenrechte und Umweltstandards sowie eine Klimapflicht für Unternehmen ab 1’000 Mitarbeitenden und 450 Millionen Euro Umsatz vor. Zur Durchsetzung sieht die Richtlinie eine nationale Kontrollbehörde sowie Haftungsbestimmungen vor.
Am 29. November 2020 kam in der Schweiz die erste Konzernverantwortungsinitiative zur Abstimmung. 50.7% der Stimmbevölkerung nahmen die Initiative an, sie scheiterte aber am Ständemehr. (Hier findest Du mehr Infos zu unserem Engagement seit 2011.) Anfang 2022 trat deshalb der zahnlose Alibi-Gegenvorschlag in Kraft. Dieser führt lediglich dazu, dass Konzerne ab 2024 neue Hochglanz-Broschüren produzieren müssen. Für angerichtete Schäden müssen sie weiterhin nicht geradestehen.
Obwohl der Bundesrat im Abstimmungskampf über die Konzernverantwortungsinitiative immer wieder versprochen hat, sich für ein «international abgestimmtes» Gesetz und «gleich lange Spiesse» für Konzerne in der Schweiz und in der EU einzusetzen, bleibt er bislang untätig. Mit einer riesigen Petition, die wir im Dezember 2022 eingereicht haben, wollten wir das Thema wieder auf die politische Agenda setzen. Da das Thema aber von Bundesrat und Parlament nach wie vor auf die lange Bank geschoben wird, haben wir die neue Konzernverantwortungsinitiative lanciert.
Ohne den Druck aus Bevölkerung und Zivilgesellschaft wird die Konzernlobby im Parlament weiterhin verhindern, dass die Schweiz beim Thema Konzernverantwortung nachzieht. Wir sind dir deshalb sehr dankbar, wenn Du auch wieder eine Fahne aufhängst oder unsere Arbeit mit einer Spende unterstützt!