17.10.2024

Stellungnahme im Vernehmlassungsverfahren zur Änderung des Obligationenrechts

Im Juni hat der Bundesrat die Vernehmlassung über eine Anpassung der Berichterstattungspflichten eröffnet. Die Koalition für Konzernverantwortung betont in ihrer Vernehmlassungsantwort, dass damit das eigentlich relevante Thema der Sorgfaltspflichten für Konzerne weiterhin aussen vor bleibt.

Im Sommer 2020 beschloss das Parlament einen indirekten Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative, der nur Berichterstattungspflichten und vereinzelte thematische Sorgfaltspflichten für Schweizer Unternehmen vorsieht. Er setzte sich gegen den Gegenvorschlag des Nationalrats durch, mit dem die Schweiz heute auf die neuen EU-Regeln vorbereitet wäre.

Der indirekte Gegenvorschlag trat am 1. Januar 2022 in Kraft und verpflichtet dieses Jahr Schweizer Unternehmen ab 500 Mitarbeitenden zum ersten Mal, über ihre Risiken im Bereich Menschenrechte und Umweltbelange zu berichten. Die EU kennt solche Nachhaltigkeitsberichterstattungspflichten bereits seit 2014.

Nun muss der Bundesrat die dieses Jahr zum ersten Mal angewendeten Regeln bereits revidieren, weil sie überholt sind: So hat die EU ihre Berichterstattungspflichten schon 2022 mit der Verabschiedung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) weiterentwickelt. Mit der am 26. Juni 2024 eröffneten Vernehmlassung möchte der Bundesrat die Anpassungen der EU bei den Berichterstattungspflichten weitgehend übernehmen.

Diese Anpassung einzig im Bereich Berichterstattung ist allerdings wenig vorausschauend: Der Bundesrat verpasst es nämlich, in die laufende Vernehmlassung auch die verbindlichen Sorgfaltspflichten miteinzubeziehen, die die EU im Mai 2024 final verabschiedet hat. Damit könnte die Schweizer Gesetzgebung kohärent und vorausschauend an die neue Ausgangslage im europäischen Ausland angepasst werden, was auch für die Unternehmen mehr Rechtssicherheit bieten würde.





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