Initiativkomitee kritisiert Schlupflöcher im Gegenvorschlag
Das Initiativkomitee der Konzernverantwortungsinitiative hat heute seine Vernehmlassungsantwort zum indirekten Gegenvorschlag des Bundesrats vorgestellt. Dieser bleibt in vielen Punkten hinter den Regeln der europäischen Nachbarn zurück und beinhaltet problematische Schlupflöcher.
Nach der Inkraftsetzung der überarbeiteten EU-Konzernverantwortungsrichtlinie (CSDDD) im März 2026 verfügt bis 2028 fast ganz Europa über Konzernverantwortungsregeln – ausser die Schweiz. Um diesen Rückstand aufzuholen, wurde im Januar 2025 die Konzernverantwortungsinitiative lanciert und in Rekordzeit von tausenden Freiwilligen gesammelt. Hinter der Initiative steht ein breites Komitee aus Politiker:innen aller Lager, Unternehmer:innen und Vertreter:innen der Zivilgesellschaft.
Viele Rohstoffkonzerne sind in den Schlagzeilen – aber vom Gegenvorschlag nicht erfasst
Nötig ist die Konzernverantwortungsinitiative nicht nur wegen problematischen Glencore-Minen oder Kinderarbeit beim Kakaoanbau für Lindt & Sprüngli: Auch weniger bekannte Rohstoffkonzerne mit Sitz in der Schweiz sind wegen Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden immer wieder in den Schlagzeilen. So zum Beispiel der Genfer Metallhandelsriese IXM, der für eine weitreichende Arsenvergiftung neben der namibischen Kleinstadt Tsumeb mitverantwortlich ist.
Die Koalition für Konzernverantwortung kritisiert in ihrer Vernehmlassungsantwort, dass der Bundesrat im Gegenvorschlag viele solche Rohstoffkonzerne ausklammert. Viele der Rohstoffhändler haben zwar milliardenhohe Umsätze, weisen aber eine tiefe Mitarbeiterzahl auf und müssten somit mit dem bundesrätlichen Vorschlag weiterhin keine Konsequenzen für problematische Geschäfte befürchten. «Die Schweiz hat als globaler Rohstoffhandelsplatz eine besondere Verantwortung», sagt Mitte-Nationalrat und Komiteemitglied Stefan Müller-Altermatt. «Eine wirksame Schweizer Gesetzgebung muss diesen Hochrisikosektor auch berücksichtigen.».
Sorgfaltspflichten müssen auch für die nachgelagerte Wertschöpfungskette gelten
Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass der Bundesrat sich bei der Reichweite der Sorgfaltspflichten nicht an den OECD-Standards orientiert hat. Diese sehen auch für die nachgelagerte Wertschöpfungskette eine Verantwortung vor, die vom Bundesrat weitgehend ausgeklammert wird. So müsste der Reedereikonzern MSC für die Verschrottung seiner Schiffe unter katastrophalen Bedingungen oder der Chemieriese Syngenta für den Verkauf hochgiftiger Pestizide weiterhin nicht geradestehen.
Gegenvorschlag bleibt hinter europäischen Regeln zurück
Die Koalition für Konzernverantwortung hat zudem verschiedene Punkte vorgestellt, bei denen der bundesrätliche Gegenvorschlag hinter den Vorgaben der europäischen Sorgfaltspflichtenrichtlinie (CSDDD) zurückbleibt (siehe Tabelle unten). So bleibt der Zugang zu effektivem Rechtsschutz für die Betroffenen von Menschenrechtsverletzungen weiterhin sehr eng: Gegenüber der Aufsicht fehlen unter anderem Informationsrechte sowie explizite Beschwerdemöglichkeiten gegen Entscheidungen der neuen Aufsichtsbehörde.
Bei der Haftung setzt der Bundesrat nicht alle Mindestvorgaben der EU um, um den Gang vor Gericht zu gewährleisten, z.B. durch eine angemessene Regelung der Prozesskosten. Auch bei den Klimapflichten bleibt der Bundesrat im Vergleich zu den europäischen Regeln im Rückstand. Wirtschaftsanwalt Aurélien Barakat, Präsident der GLP Genf und Komiteemitglied, sagt: «Der Bundesrat hat versprochen, beim Thema Konzernverantwortung «international abgestimmt» vorzugehen. Also kann er in seinem Gegenvorschlag nicht in verschiedenen Punkten hinter den EU-Regeln zurückbleiben. Es braucht hier eine Nachbesserung!»
Weitere Informationen:
- Hier finden Sie einen Vergleich der europäischen Regeln mit dem bundesrätlichen Gegenvorschlag
- Hier finden Sie die Vernehmlassungsantwort der Koalition für Konzernverantwortung zum Gegenvorschlag
- Hier finden Sie aktuelle Recherchen zu Menschenrechtsverletzungen und Umweltverschmutzung
- Hier finden Sie die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) der EU (nach der Omnibus-Überarbeitung)