29.01.2021 - News

Holländisches Gericht verurteilt Shell für Ölverschmutzungen in Nigeria

Die nigerianische Tochtergesellschaft von Shell haftet für die Folgen von zwei Ölunfällen in Nigeria. Das hat das Berufungsgerichts Den Haag am 29. Januar 2021 entschieden.

Vier nigerianische Landwirte haben zusammen mit der Organisation Friends of the Earth 2015 in Holland eine Klage gegen Shell Nigeria eingereicht. Sie werfen dem Konzern vor, dass ihr Land durch Ölaustritte aus unterirdischen Pipelines und einer Ölquelle verschmutzt wurde. Dabei handelt es sich um Rohrlecks in den nigerianischen Dörfern Oruma und Goi und ein Bohrlochleck im Dorf Ikot Ada Udo zwischen 2004 und 2007. Sie fordern Schadenersatz und dass Shell die Verunreinigungen besser beseitigt und Maßnahmen ergreift, um Ölaustritte in Zukunft zu verhindern.

In zwei endgültigen Urteilen hat ein holländisches Gericht am 29. Januar 2021 entschieden, dass Shell Nigeria für den Schaden haftet, der durch das Leck in den Pipelines entstanden ist. Die Höhe der Entschädigung wird in einem Folgeverfahren geklärt werden.

Darüber hinaus hat das Gericht festgehalten, dass Shell ein besseres Warnsystem in die Pipeline einbauen muss, damit zukünftige Lecks früher erkannt werden und der Ölaustritt früher gestoppt werden kann. Diese Verpflichtung gilt sowohl für Shell Nigeria als auch für den Mutterkonzern Shell.

Oberster Gerichtshof in Grossbritannien tritt auf Klage ein

Einige Tage nach dem Urteil in Holland ist auch in Grossbritannien ein wegweisender Entscheid gefallen: Das oberste Gericht hat entschieden, auf die Klage von zwei nigerianischer Dörfern einzutreten, die ebenfalls aufgrund von Ölverschmutzungen gegen Royal Dutch Shell klagen. Das Gericht hat damit die Verantwortung des Mutterkonzerns (der einen Sitz in London hat) über die nigerianische Tochterfirma anerkannt. Die Kläger aus den Dörfern Ogale und Bille sagen, dass sie seit Jahren unter anhaltenden Ölverschmutzung von Land und Trinkwasser durch Shells Aktivitäten in Nigeria leiden.

Beide Urteile zeigen, dass Konzerne in anderen Ländern bereits für Menschenrechtsverletzungen oder Umweltschäden geradestehen müssen.

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