11.06.2021 - News

Deutscher Bundestag verabschiedet Lieferkettengesetz

Der Deutsche Bundestag hat heute das «Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten» definitiv verabschiedet.

Das Lieferkettengesetz tritt 2023 in Kraft und gilt zunächst für Unternehmen ab 3.000 Mitarbeitenden, ab 2024 für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden. Diese Unternehmen müssen fortan Risiken von Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung bei direkten und gegebenenfalls indirekten Zulieferern identifizieren, Gegenmassnahmen ergreifen und gegenüber dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) dokumentieren. Die Kontrollstelle im BAFA umfasst 65 Stellen und kann Unternehmen bei Verstössen je nach Schwere des Verstosses und Konzernumsatz mit Bussen sanktionieren und von der öffentlichen Beschaffung ausschliessen.

Die deutsche NGO-Koalition Initiative Lieferkettengesetz begrüsst die Verabschiedung des Gesetzes, welches den nötigen Paradigmenwechsel weg von der freiwilligen Corporate Social Responsability hin zu einer gesetzlich verankerten Sorgfaltsprüfungspflicht mit sich bringt. Zugleich kritisiert sie das Gesetz in entscheidenden Punkten als zu schwach: Zwar ist eine Kontrollbehörde vorgesehen, doch keine neue Möglichkeiten für Geschädigte, Konzerne in Deutschland vor Gericht zur Verantwortung zu ziehen. Zudem ist die Sorgfaltsprüfungspflicht grundsätzlich auf unmittelbare Zulieferer (direkte Vertragspartner) beschränkt. Bei indirekten Zulieferern müssen Unternehmen nur Massnahmen ergreifen, wenn sie «substantiierte Kenntnis» über mögliche Verletzungen von Menschenrechten oder Umweltvorschriften erhalten.

Mit dem Schweizer Alibi-Gegenvorschlag, der 2022 in Kraft treten soll, ist das Gesetz trotz der Kritik nicht annähernd vergleichbar. Dieser geht kaum über eine Berichterstattungspflicht hinaus, wie sie in der EU seit Jahren gilt. Dort, wo Sorgfaltsprüfungspflichten vorgesehen sind, sind sie auf einen engen Bereich (Kinderarbeit und Konfliktmineralien) beschränkt und es sind keinerlei Sanktionen bei Verstössen vorgesehen. Darüber hinaus plant der Bundesrat mit der zugehörigen Verordnung derart exzessive Ausnahmebestimmungen, dass kaum mehr Unternehmen von den Sorgfaltsprüfungspflichten betroffen sein werden.

Mehr Informationen

Analyse des Gesetzes der Initiative Lieferkettengesetz unter: https://lieferkettengesetz.de/presse/

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