Schweden
Schweden hat noch kein eigenes Konzernverantwortungsgesetz und wird bis 2026 die neue Konzernverantwortungsrichtlinie der Europäischen Union in nationales Recht umsetzen.
Diese sieht umfassende Sorgfaltspflichten im Bezug auf Menschenrechte und Umweltstandards sowie eine Klimapflicht für Unternehmen ab 1’000 Mitarbeitenden und 450 Millionen Euro Umsatz vor. Zur Durchsetzung sieht die Richtlinie eine nationale Kontrollbehörde sowie Haftungsbestimmungen vor.